TOP 1 - Blutspenderehrung
TOP 2 - Vorstellung Planung Waldspielplatz "Am Funkturm"
TOP 3 - Ganztagesgrundschule Wettersbach, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
TOP 4 - Beschulung von Behinderten - inklusive Beschulung, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
TOP 5 - Neues städtisches Konzept zum Gehwegparken, Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfration
TOP 6 - Bauliche Veränderungen in der Ortsdurchfahrt Palmbach (Talstraße), Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion
TOP 7 - Verschmutzung der Feldwege allgemein - insbesondere auf der Gemarkung Palmbach, Anfrage der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion
TOP 8 - Straßenbaumaßnahmen Südtangente 2014, hier: Auswirkungen auf unseren ÖPNV und unseren Individualverkehr, Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion
TOP 1 - Blutspenderehrung
Zu Beginn der Sitzung hat Ortsvorsteher Rainer Frank die ehrenvolle Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger der beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach für 10, 25, 50 und 75-maliges Blut spenden zu ehren. Es gibt vielfältige und unterschiedliche Möglichkeiten, seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen. Das Blutspenden, ist eine davon - und dazu noch eine ganz besonders wichtige, hieß es in seiner kleinen Laudatio. Das Engagement, das eigene Blut und dies gleich mehrfach zu spenden, besteht in besonderer Weise darin, selbstlos Hilfe für Unbekannte zu leisten. Es sei den Spenderinnen und Spendern ein ganz besonderes Anliegen, Verantwortungsbewusstsein für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zu übernehmen und damit im wahrsten Sinne des Wortes Bürgersinn zu beweisen.
Blut spenden sei für alle Spenderinnen und Spender eine Herzens- und Ehrensache, und ihr Handeln sei damit vorbildhaft. Dafür sprach er allen Blutspenderinnen und Blutspendern, auch denen, die in der Sitzung nicht anwesend sein konnten, ein Herzliches Dankeschön für ihr Pflichtgefühl und ihr Verantwortungsbewusstsein aus, sich selbstlos für die Gesundheit und das Leben anderer einzusetzen. Ebenfalls galt sein Dank dem DRK Ortsverein für die Durchführung der Blutspendeaktionen in den beiden Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach. In diesem Jahr erhielten die Blutspendenehrennadel in Gold für 10-maliges Spenden, Frau Melanie Kopon und Herr Matthias Bessler. Für 25-maliges Spenden wurden ausgezeichnet, Frau Heidemarie Henkenhaf, Frau Karin Ginzky und Herr Herbert Schaufelberger. Für 50-maliges Blutspenden erhielt Frau Beate Kauffeld-Meder die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und für 75-maliges Spenden erhielt eine besondere Auszeichnung Herr Rainer Groß.
TOP 2 - Vorstellung Planung Waldspielplatz "Am Funkturm"
Dem Gremium wurde vom Planungsbüro Stadt und Natur (Freudenstadt) die Planungen für die Sanierung des Waldspielplatzes unterhalb des Funkturmes vorgestellt. Die dortigen Spielgeräte befinden sich altersbedingt in einem schlechten Zustand und sind deshalb dringend auszutauschen.
Vom Planungsbüro wurde nun in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt, Abteilung Forst und der Ortsverwaltung Wettersbach ein neues Konzept für diesen Spielplatz entwickelt. Die Planungsvorgaben beinhalten, alle Spielgeräte nur aus Naturprodukten zu entwickeln. Dabei sollen neben den drei Kernbereichen "Kletter-, Schaukel- und Sandspielbereich" flankierende individuelle Spielbereiche entstehen. Mit der Umsetzung soll im April/Mai diesen Jahres begonnen werden.
In der anschließenden Diskussion wurde aus der Mitte des Gremiums angeregt, auch behindertengerechte Spielgeräte mit in die Planung aufzunehmen. Ebenfalls soll weitergehend überprüft werden, ob es nicht möglich ist, einen Rutschbereich im überplanten Spielplatzbereich unter zu bringen. Mit der Zusage, dies zu überprüfen stimmte das Gremium dem Planentwurf einstimmig zu.
TOP 3 - Ganztagesgrundschule Wettersbach, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
Mit dem Antrag wird die Ortsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Heinz-Barth-Schule, den Schulfachbehörden sowie der Elternschaft die Bedarfe und Möglichkeiten der Einrichtung einer offenen Ganztagesgrundschule zu sondieren. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten dann in einen Grundsatzbeschluss einer solchen Schulart münden. Begründet wird der Antrag mit der Einigung des Kultusministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden, wonach die Ganztagesschule in offener wie gebundener Form in das Schulgesetz als Regelschule aufgenommen und nicht mehr als Schulversuch geführt wird. Ausführlich ging die Direktorin des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe, Frau Elisabeth Groß, auf die Rahmenbedingungen für die Ganztagesgrundschule ein. Ein derartiger Antrag müsse auf jeden Fall gut vorbereitet sein. Dieser müsse vom Schulträger auf Basis des pädagogischen Konzeptes der Schule gestellt werden. Dafür sei eine Zustimmung der Schulkonferenz notwendig. Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Ganztagsschule, eine verbindliche und eine Wahlform. Bei der verbindlichen Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil, bei der Wahlform können Eltern und Schüler entscheiden, ob sie am Ganztagsbetrieb teilnehmen oder nicht. Das Ganztagsangebot könne je nach Wahl an drei oder an vier Tagen jeweils sieben oder acht Zeitstunden umfassen. Die Angebote der Ganztagsschule seien grundsätzlich unentgeltlich. Für das Mittagessen sowie zusätzliche Angebote, die über das Ganztagsangebot hinaus gehen, könne ein Entgelt verlangt werden.
Entscheidend für die Wirksamkeit ganztägigen Lernens sei die Rhythmisierung des Schultags. Mit Rhythmisierung sei die gleichmäßige Verteilung und Verzahnung von Unterrichtsphasen und verbindlichen Ganztagsangeboten, etwa Bewegungs- und Aktivpausen, Förderzeit für alle Schülerinnen und Schüler sowie weitere Module gemeint. Die Schulen haben dabei viel Spielraum für die Ausgestaltung ihres organisatorischen und pädagogischen Konzeptes. Die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes soll dabei im Mittelpunkt stehen. Die Schulen können den pädagogischen Gestaltungsraum nutzen, um bei ihrem Konzept die jeweilige Situation vor Ort, die Belange ihrer Schüler und ihr Schulprofil zu berücksichtigen. Die Betreuungsangebote in den Ganztagsschulen bis 16:00 Uhr pro Woche sei jedoch für viele berufstätige Eltern nicht ausreichend, ergänzte der Leiter des Schul- und Sportamtes der Stadt Karlsruhe, Joachim Frisch. Seiner Meinung nach ist es deshalb unabdingbar, einen konkreten Bedarf genau zu ermitteln.
Nach Meinung des Schulleiters der Heinz-Barth-Schule, Herrn Harald Scholz, sollte auf jeden Fall eine Konkurrenzsituation in den Grundschulen der Höhenstadtteile vermieden werden. Nach seiner Aussage hat sich auch die Schulleitung der Heinz-Barth-Schule bereits mit dem Thema Ganztagesbetrieb beschäftigt. Allerdings würde das jetzige System bei den Eltern sehr gut ankommen. Danach deckt die Ergänzende Betreuung verlässlich die Zeiträume von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ab. Das Angebot kann von den Familien sehr flexibel, entsprechend den individuellen Bedürfnissen genutzt werden. Ebenso ist in der Heinz-Barth-Schule eine flexible Nachmittagsbetreuung eingerichtet und stellt ein Betreuungsangebot dar, das eine flexibel nutzbare Ergänzung zu der Ergänzenden Betreuung während des Nachmittages ist. Eine Nachmittagsbetreuung kann bis 18:00 Uhr gewählt werden. Im Angebot ist ein Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung, auch eine Ferienbetreuung wird angeboten.
In der anschließenden Diskussion ist man sich fraktionsübergreifend einig, dass hierzu noch wichtige Erkenntnisse gesammelt werden müssen. Ohne Zeitdruck sollen alle am Schulleben beteiligten in diesen Prozess eingebunden werden. Ebenso wichtig ist eine ganz konkrete Bedarfsanalyse. Ebenso wichtig sei es, mit den anderen Grundschulen der Höhenstadtteile ein Konzept zur Erhaltung attraktiver Schulstandorte zu erhalten. Den Fachbehörden wurde abschließend der Auftrag erteilt, ein Gesamtkonzept in diesem Sinne zu erarbeiten.
TOP 4 - Beschulung von Behinderten - inklusive Beschulung, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
Der Antrag bezieht sich auf die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009. Ziel ist es danach, eine gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu gewährleisten. Eine mögliche inklusive Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler soll die Ortsverwaltung Wettersbach in Zusammenarbeit mit der Heinz-Barth-Schule und den Fachämtern prüfen.
Sowohl die Stadt Karlsruhe als auch das Staatliche Schulamt unterstützen das "Gemeinsame Lernen" von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, wenn dies von den Eltern gewünscht wird, erläutern die Vertreter der Fachbehörden. Auch wenn in Karlsruhe ein differenziertes System von Sonderschulen für Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen besteht, haben sich seit vielen Jahren verschiedene Formen indikativer und inklusiver Beschulung entwickelt und werden stetig ausgebaut. Auch vom Schulleiter der Heinz-Barth-Schule wird bestätigt, dass es in der Vergangenheit an unserer Schule positive Beispiele für eine Inklusive Beschulung gibt. Auch im Augenblick ist man dabei, im kommenden Schuljahr ein Kind im inklusiven Beschulungsbetrieb aufzunehmen. Seitens der Verwaltung wurde zugesichert den bisher eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen und im jeweiligen Fall bedarfsorientiert zu handeln.
TOP 5 - Neues städtisches Konzept zum Gehwegparken, Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfration
Nach dem neuen städtischen Konzept zum Gehwegparken sind auch Veränderungen vorgesehen, die Auswirkungen auf die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach haben können. Deshalb wurde beantragt, das geplante Konzept dem Gremium in seiner Gänze vorzustellen. In der Sitzung wurde das Gremium nun ausführlich über die geplanten Änderungen von einem Vertreter des Stadtplanungsamtes informiert.
Nach der Straßenverkehrsordnung wird zum Parken die Nutzung des rechten Fahrbahnrandes vorgeschrieben. Damit ist das Parken auf Gehwegen verboten. In der Stadt Karlsruhe wird diese Verfahrensweise jedoch soweit geduldet, als der Verkehrsraum für Fußgänger dadurch nicht unzumutbar stark eingeschränkt wird. In Karlsruhe wurde die Grenze hierfür in der Vergangenheit mit 1,20 Meter definiert, was dem erforderlichen Verkehrsraum für einen Rollstuhlfahrenden entspricht.
Aufgrund zu vieler im Straßenraum abgestellter Fahrzeuge kommt es jedoch zunehmend zu Problemen für den fließenden Verkehr, insbesondere für den Busverkehr, aber auch für Rettungsfahrzeuge. Deswegen und im Anbetracht der zunehmend kritisch öffentlich politischen Diskussion über das Gehwegparken, strebt die Stadtverwaltung einen klaren, auf der Straßenverkehrsordnung basierenden Umgang mit dem ruhendem öffentlichem Straßenraum an, so Dr. Jan Riehl weiter. Dieser soll einerseits die Interessen des fließenden KFZ- und Radverkehrs, der Fußgänger aber auch so weit wie möglich dem Bedürfnis der Bewohner nach Parkständen im öffentlichen Straßenraum entgegen kommen.
Die Abkehr vom geduldenden Gehwegparken ist auch im Verkehrsentwicklungsplan enthalten und aus Sicht der Stadtverwaltung erforderlich. Viele Bürger beschweren sich über die problematische Situation auf den Gehwegen. Ebenso ist natürlich davon auszugehen, dass nach einer gegebenenfalls eintretenden Verringerung des Parkraumgebotes im öffentlichen Straßenraum viele Beschwerden über die neue Parkplatznot zu erwarten ist. Dies trifft besonders auf diejenigen Straßen zu, in denen eine Seite der Parkierung ersatzlos entfallen würde. An unterschiedlichen Beispielen zeigt der Verkehrsexperte die verschiedenen Problematiken auf. Danach unterscheiden sich folgende Gehwegtypen:
Flächen, die kleiner als 0,8 Meter Breite aufweisen gelten bereits heute als nicht begehbar. Sie werden aufgegeben und eine Lösung als Mischfläche soll angestrebt werden. Gehwegflächen mit einer Breite von 0,8 Meter bis 1,6 Meter liegen unter dem ausnahmsweise vertretbaren Mindestmaß. Betroffene Straßen sollen bei nächster Gelegenheit umgebaut werden, je nach Situation zu einem ausreichend breiten Gehweg oder als Mischfläche. Bei einer Gehwegbreite von mehr als 1,6 Meter kommen unterschiedliche Vorgehensweisen zum Einsatz. Die anschließende ortschaftsrätliche Diskussion bezog sich auf ganz konkrete Maßnahmen in den beiden Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach. Hier seien bis jetzt noch keine konkreten Maßnahmen geplant, so der Vertreter des Stadtplanungsamtes. Es zeichnen sich in besonders engen Straßenräumen, wie man sie sowohl in Grünwettersbach als auch in Palmbach vorfindet, noch keine einheitlichen Lösungswege ab. Für einen zeitlichen Umsetzungsplan möchte er sich ebenfalls nicht festlegen. Die geplanten Varianten will man zunächst in drei Stadtteilen - keine Höhenstadtteile - testen. Geplante Veränderungen in Wettersbach sollen eng mit der Ortsverwaltung und dem Ortschaftsrat abgestimmt werden. Ebenfalls ist eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag als erledigt betrachtet.
TOP 6 - Bauliche Veränderungen in der Ortsdurchfahrt Palmbach (Talstraße), Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion
Nach der Verabschiedung des Rahmenplanes für die Höhenstadtteile sieht der Antrag vor, einige bauliche Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt Palmbach wie den Barrierenausbau der Bushaltestelle "Palmbacher Kirche", die Verkehrssituation an der Einmündung der Grünwettersbacher Straße oder die Neugestaltung der Ortsmitte mit eventuellen Verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu prüfen und zu planen sowie hierzu entsprechende Kostenberechnungen zu erstellen. Durch die anstehende Vollsanierung der Talstraße sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um durch die Zusammenfassung mit weiteren Baumaßnahmen Kosten zu sparen und gleichzeitig die Palmbacher Ortsdurchfahrt aufzuwerten, heißt es in der Begründung des Antrages.
Alle im Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen befürworten, die Planungsmaßnahme nach Verabschiedung des Rahmenplanes für die Höhenstadtteile zunächst einmal zurück zu stellen. Inwieweit alle im Antrag formulierten Maßnahmen umgesetzt werden können, wird seitens der Fachämter nun geprüft. Dies wurde von der Ortsverwaltung zugesichert. Beabsichtigt ist, einen neuen Planungsentwurf noch vor der Sommerpause vorzustellen. Danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.
TOP 7 - Verschmutzung der Feldwege allgemein - insbesondere auf der Gemarkung Palmbach, Anfrage der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion
Wer ist generell für die Beseitigung (u. a. verlorener Mistladungen) und Reinigung der Feldwege zuständig?
Grundsätzlich gilt die Reinigungspflicht für Straßen und Gehwege auch für Wirtschaftswege, nach der Verschmutzung vom Verursacher zeitnah beseitigt werden sollten. Allerdings sind die Anforderungen zur Reinigung auf diesen Wegen nicht so streng wie bei klassifizierten Straßen. Beeinträchtigungen aufgrund der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Ist es der Ortsverwaltung möglich, mit den verantwortlichen Landwirten schriftlich Kontakt aufzunehmen und diese nachdrücklich auf die Problematik hinzuweisen?
Auch beim Liegenschaftsamt gingen Beschwerden wegen verschmutzten Wirtschaftswegen ein. Wir haben die Landwirte städtischer Pachtflächen im betroffenen Gebiet auf die Problematik hingewiesen und gebeten, verursachte Verschmutzungen
zeitnah zu entfernen. Auch die Ortsverwaltung Wettersbach weist die Landwirte immer wieder auf die Problematik hin.
Wäre es möglich, regelmäßige und genaue Wegekontrollen vorzunehmen, auch in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und der dort zuständigen Feldhut?
Die Feldwege werden bei den Rundgängen von den Feldhütern kontrolliert. Eine ständig gezielte Kontrolle kann jedoch nicht geleistet werden. Auch unser örtlicher Bauhof versucht im Rahmen seiner Streckenkontrolle Verschmutzungen festzuhalten und soweit ermittelbar, die betroffenen Landwirte direkt anzuschreiben
TOP 8 - Straßenbaumaßnahmen Südtangente 2014, hier: Auswirkungen auf unseren ÖPNV und unseren Individualverkehr, Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion
Können die verantwortlichen Behörden auf Grund von Erfahrungswerten den zusätzlichen Zeitaufwand sowohl für die ÖPNV - Linien als auch für den Individualverkehr aus den Bergdörfern Richtung Stadtmitte berechnen?
Auf der Südtangente finden zahlreiche Baumaßnahmen in verschiedenen Abschnitten statt. Im östlichen Bereich der Südtangente sind die Verkehrsbetriebe Karlsruhe mit der Linie 47 betroffen. Diese Großbaumaßnahmen finden jedoch in den Sommerferien und einige Wochen danach statt. Ab den Sommerferien ist jedoch die Baumaßnahme auf der BAB beendet, so dass sich aus unserer Erfahrung dort auch schon Verkehrsströme hin entwickeln werden. Eine theoretische Berechnung können wir jedoch als Verkehrsbetriebe nicht durchführen. Den zusätzliche Zeitaufwand kalkulieren wir im Minutenbereich, ähnlich wie bei den heutigen unterschiedlichen Belastungen auf der Südtangente.
Sind die Fahrpläne der Buslinien aus den Bergdörfern während der besonderen Belastungszeiten verlässlich?
Zur Zeit befinden sich die Verkehrsbetriebe Karlsruhe noch in der Abstimmungsphase zu den verschiedenen Baumaßnahmen. Hierbei steht auch der ÖPNV immer im Focus bei diesen Besprechungen. Die Erfahrung aus den letztjährigen Baumaßnahmen zeigt jedoch, dass die Linie 47, die vermutlich hier die am stärksten betroffene Linie ist, nur im Minutenbereich betroffen sein wird. Jedoch werden wir nicht nur zu Beginn jeder Bauphase die jeweils betroffenen Linien durch unseren Aufsichtsdienst verstärkt überwachen lassen, sondern auch bei Bedarf (z.B. Verspätung) mit zusätzlichen Fahrzeugen eine hohe Pünktlichkeit herstellen.
Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.
Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de