Beratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates in der Sitzung vom 09.12.2014
TOP 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Golfanlage Batzenhof", Karlsruhe - Hohenwettersbach
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (Bau GB)
Gegenstand der Beratung im Ortschaftsrat waren die Bauleitplanungen für die Errichtung einer Golfanlage mit etwa 127,2 Hektar auf der Gemarkung der Ortsteile Hohenwettersbach und Stupferich im Bereich des sogenannten "Batzenhofs".
Aufgestellt werden soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben und Erschließungsplan. Das Vorhaben ist aufgrund der bereits durchgeführten vorbereitenden Verfahrensschritte soweit fortgeschritten, dass die förmliche Einleitung des Verfahrens und die Auslegung des Planenentwurfes nun erfolgen kann.
Das Gremium beschäftigte sich insbesondere nochmals mit der Verkehrsanbindung an das Golfplatzgelände, die von Vertretern des Stadtplanungsamtes vorgestellt wurden. Vorgesehen sind drei Erschließungsstraßen, und zwar über die Erschließungsstraße Ochsenstraße von Palmbach aus, über Hohenwettersbach und über den Thomashof. Nach Berechnungen der Verkehrsplaner wird in Spitzenzeiten mit einem Verkehrsaufkommen von 467 Fahrzeugen gerechnet, die pro 24 Stunden zum Batzenhof fahren oder von dort wegfahren.
In der anschließenden Diskussion wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den Erschließungsstraßen um öffentliche Straßen handelt, die von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können. Ob nach der Eröffnung des Golfplatzes mit einem spürbar erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, muss danach geprüft werden. Falls dies der Fall sein wird, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, hieß es seitens der Verwaltung. Hier berief man sich auf das Ergebnis im Vermittlungsausschuss der zusammenkam, weil der Ortschaftsrat von Stupferich Bedenken gegen die Erschließung von der Ochsenstraße aus hatte.
Abschließend nahm der Ortschaftsrat die Informationen zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Verfahren zu.
Weitere Tagesordnungspunkte waren nichtöffentlich.