Beratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates in der Sitzung vom 08.12.2015
TOP 1 Förderrichtlinien für dörflich geprägte Sanierungsgebiete
TOP 2 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
TOP 3 Einrichtung KA-WLAN in Grünwettersbach / Palmbach. Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
TOP 4 Schülerüberquerung Thüringer Straße zur Heinz-Barth-Schule. Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
TOP 1 Förderrichtlinien für dörflich geprägte Sanierungsgebiete
In Ergänzung und teilweiser Abweichung der bisherigen Förderrichtlinienkriterien in Sanierungsgebieten sollen für die eher dörflich geprägten, neueren Sanierungsgebiete, wie Durlach-Aue und Grünwettersbach, die bisherigen Förderkriterien angepasst werden. Diese wurden dem Ortschaftsrat in der letzten Sitzung vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Aufgrund der teilweise historischen Baustruktur und der damit verbundenen baulichen Missstände, sollen für Private weitere Förderanreize gesetzt werden, um diesen spezifischen Problemstellungen begegnen zu können. Zusätzlich zur hohen Gebäudesanierung sollen auch die Sanierung von Geschäftshäusern bzw. Ladengeschäften gefördert werden.
Weitergehend ist auch vorgesehen, private Ordnungsmaßnahmen, wie beispielsweise Abbruch- und Abbruchfolgekosten, zu fördern, um damit eine Aufwertung des Ortsbildes und eine sinnvolle Innenentwicklung zu erreichen. Einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise der Austausch der Heizung, die Erneuerung von Fenstern oder den Maßnahmen im und am Gesamtgebäude, werden jedoch nur dann gefördert, wenn zuvor die geplanten Maßnahmen im Rahmen einer fachtechnischen Bewertung durch einen anerkannten Sachverständigen als baufachtechnisch ausreichend und sinnvoll bestätigt werden. Dann ist ein Zuschussbetrag von 25 Prozent der anerkannten Kosten möglich. Wird darüber hinaus mit der Sanierung eine bestimmte Effizienzklasse erreicht oder unterschritten, kann sich der Zuschuss sogar um 10 Prozent, auf sodann 35 Prozent der anerkannten Kosten erhöhen.
Eine Erstattung der geförderten Abbruchkosten ist über einen Ordnungsmaßnahmenvertrag zu regeln und an einen entsprechenden Neubau und dessen gestalterische Abstimmung gekoppelt.
In der anschließenden ortschaftsrätlichen Diskussion war auch der Abriss bzw. die Umnutzung von Scheunen in zweiter Reihe zu Wohnzwecken ein Thema. Durch die neuen Förderrichtlinien könnten deshalb auch prägende Scheunen für eine neue
Nutzung als Wohnhaus umgebaut werden, so das Stadtplanungsamt. Vor diesem Hintergrund wurde jedoch nochmals deutlich erläutert, dass Zuschüsse generell unter dem Vorbehalt der vorherigen schriftlichen Vereinbarungen der Maßnahme und Abstimmung bzw. Realisierung der Maßnahmen nach den Vorgaben der Stadt, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung mit Blick auf die Außenwirkung der Maßnahmen gewährt werden. Eine entsprechende Transparenz der Antragsformulare wurde zugesagt. Um eine entsprechende Finanzierung ermöglichen zu können, wird eine Erhöhung des Fördertopfes von 1,6 auf 4,5 Millionen Euro beantragt. Unabhängig von den kommunalen Zuschüssen können darüber hinaus auch Zuschüsse bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Sodann hat der Ortschaftsrat die Anpassung der Förderrichtlinien für dörflich geprägte Sanierungsgebiete einstimmig beschlossen.
TOP 2 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
TOP 3 Einrichtung KA-WLAN in Grünwettersbach / Palmbach
Grundsätzlich ist das Projektteam KA-WLAN offen für die Anbindung der beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach an das KA-WLAN, lautete die Antwort der Verwaltung. Allerdings ist eine kurzfristige Anbindung derzeit nicht realisierbar, da es noch an den technischen Voraussetzungen fehlt. Die Ortsverwaltung ist nicht über eine breitbandige Leitung an das Basisnetz der Stadt angeschlossen. Deshalb müssen zunächst Alternativen evaluiert werden. In der anschließenden Diskussion wurde vereinbart, sobald für die Lokationen die Prüfung der technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, wird die Umsetzung nochmals im Gremium abgestimmt. Für die nähere Planung sind jedoch mögliche Standorte festzulegen. Dabei sollte es sich um öffentlich zugängliche Plätze mit möglichst hoher Aufenthaltsqualität und einer entsprechenden Frequenz an Nutzern handeln. Eine flächenhafte Abdeckung über das gesamte Stadtteilquartier ist aus Kostengründen nicht umsetzbar.
TOP 4 Schülerüberquerung Thüringer Straße zur Heinz-Barth-Schule
Im Antrag wird auf ein Gefahrenrisiko beim Schülerüberweg Thüringer Straße zur Heinz-Barth-Schule verwiesen. Um diese Situation zu entschärfen, sollte an der Kreuzung der Thüringer Straße / Esslinger Straße ein Überweg geschaffen werden, der direkt auf die Gebäudeseite der Heinz-Barth-Schule an der Esslinger Straße führt. Vorgeschlagen wird im Antrag deshalb ein Zebrastreifen in diesem Bereich.
Dieses Thema war schon mehrfach Gegenstand im ortschaftsrätlichen Gremium. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wurde deshalb eine Grenzmarkierung angebracht. Weiter wurden im Jahre 2011 im dortigen Bereich Piktogramme und das Verkehrszeichen 136 (Kinder) angebracht. Der ganze Knoten liegt jedoch innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier sind nach Aussage des Ordnungsamtes grundsätzlich keine Fußgängerüberwege vorgesehen. Deshalb wurde vorgeschlagen, die Thematik bei einem Ortstermin mit dem Tiefbauamt, der Ortsverwaltung, dem Ordnungsamt sowie dem Stadtplanungsamt und der Schulleitung weiter zu beraten. Dieser Vorgehensweise stimmte das Gremium zu.
Weitere Informationen
Ratsdokumente Hier können zur jeweiligen Sitzung die Ratsdokumente auf der Homepage der Stadt Karlsruhe eingesehen werden.
Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de