Rathaus Grünwettersbach  Beratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates in der Sitzung vom 08.12.2015

TOP 1 Förder­richt­­li­­nien für dörflich geprägte Sanie­rungs­­­ge­­biete

TOP 2 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestat­tungs­­we­­sen (Frie­d­hofs­­ge­büh­ren­sat­­zung)

TOP 3 Einrich­tung KA-WLAN in Grünwet­ter­s­­bach / Palmbach. Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 4 Schüler­über­que­rung Thüringer Straße zur Heinz-Barth-Schule. Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 5 Vorstel­­lung der Planungen zum Ausbau der L623 zwischen der L609 und dem Ortsein­­gang Langen­­stein­­bach. Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 1 Förder­richt­­li­­nien für dörflich geprägte Sanie­rungs­­­ge­­biete

In Ergänzung und teilweiser Abweichung der bishe­ri­gen Förder­richt­­li­­ni­en­­kri­te­rien in Sanie­rungs­­­ge­­bie­ten sollen für die eher dörflich geprägten, neueren Sanie­rungs­­­ge­­biete, wie Durlach-Aue und Grünwet­ter­s­­bach, die bisherigen Förder­kri­te­ri­en angepasst werden. Diese wurden dem Ortschafts­rat in der letzten Sitzung vom Stadt­­­pla­­nungs­­amt vorge­­stellt. Aufgrund der teilweise histo­ri­­schen Baustruk­tur und der damit verbun­­de­­nen baulichen Missstände, sollen für Private weitere Förderan­reize gesetzt werden, um diesen spezi­­fi­­schen Problem­s­tel­­lun­­gen begegnen zu können. Zusätzlich zur hohen Gebäu­de­sa­­nie­rung sollen auch die Sanierung von Geschäfts­häu­sern bzw. Laden­ge­schäf­ten gefördert werden.

Weiter­­ge­hend ist auch vorgesehen, private Ordnungs­maß­nah­men, wie beispiels­­weise Abbruch- und Abbruch­­fol­­ge­­kos­ten, zu fördern, um damit eine Aufwertung des Ortsbildes und eine sinnvolle Innen­ent­wick­­lung zu erreichen. Einzelne Maßnahmen, wie beispiels­­weise der Austausch der Heizung, die Erneue­rung von Fenstern oder den Maßnahmen im und am Gesamt­ge­bäude, werden jedoch nur dann gefördert, wenn zuvor die geplanten Maßnahmen im Rahmen einer facht­ech­­ni­­schen Bewertung durch einen anerkann­ten Sachver­stän­di­gen als baufach­tech­­nisch ausrei­chend und sinnvoll bestätigt werden. Dann ist ein Zuschuss­­be­­trag von 25 Prozent der anerkann­ten Kosten möglich. Wird darüber hinaus mit der Sanierung eine bestimmte Effizi­enz­­klasse erreicht oder unter­­schrit­ten, kann sich der Zuschuss sogar um 10 Prozent, auf sodann 35 Prozent der anerkann­ten Kosten erhöhen.

Werden zusätz­li­che Maßnahmen zur Aufwertung der Fassade durch­ge­führt, kann für diese Maßnahme ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der anerkann­ten Kosten gewährt werden. Eine Förderung der Fassa­­den­auf­wer­tung alleine, also ohne vorherige verein­­barte geför­der­te energe­ti­­sche bzw. bautech­­ni­­sche Moder­­ni­­sie­rung ist jedoch nicht möglich.
Eine Erstattung der geför­der­ten Abbruch­­kos­ten ist über einen Ordnungs­maß­nah­men­­ver­­­trag zu regeln und an einen entspre­chen­­den Neubau und dessen gestal­te­ri­­sche Abstimmung gekoppelt.
In der anschlie­ßen­den ortschafts­rät­li­chen Diskussion war auch der Abriss bzw. die Umnutzung von Scheunen in zweiter Reihe zu Wohnzwe­­cken ein Thema. Durch die neuen Förder­richt­­li­­nien könnten deshalb auch prägende Scheunen für eine neue
Nutzung als Wohnhaus umgebaut werden, so das Stadt­­­pla­­nungs­­amt. Vor diesem Hinter­­grund wurde jedoch nochmals deutlich erläutert, dass Zuschüsse generell unter dem Vorbehalt der vorherigen schrift­­li­chen Verein­­ba­run­­gen der Maßnahme und Abstimmung bzw. Reali­­sie­rung der Maßnahmen nach den Vorgaben der Stadt, insbe­­son­­dere hinsicht­­lich der Gestaltung mit Blick auf die Außen­wir­kung der Maßnahmen gewährt werden. Eine entspre­chende Trans­pa­renz der Antrags­­for­mu­lare wurde zugesagt. Um eine entspre­chende Finan­­zie­rung ermög­li­chen zu können, wird eine Erhöhung des Förder­top­fes von 1,6 auf 4,5 Millionen Euro beantragt. Unabhängig von den kommunalen Zuschüssen können darüber hinaus auch Zuschüsse bei der Kreditbank für Wieder­­auf­­bau (KfW) beantragt werden. Sodann hat der Ortschafts­rat die Anpassung der Förder­richt­­li­­nien für dörflich geprägte Sanie­rungs­­­ge­­biete einstimmig beschlos­­sen.

TOP 2 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestat­tungs­­we­­sen (Frie­d­hofs­­ge­büh­ren­sat­­zung)

Um die Über- und Unter­­de­­ckung aus den Jahren 2011 bis 2014 auszu­glei­chen, ist für 2016 eine erneute Beschluss­fas­­sung für die Fried­hofs­­ge­büh­ren­sat­­zung erfor­­der­­lich. Durch die Verrech­­nung können die Nutzungs­­rechts­­ge­büh­ren für Gräber und die Bestat­tungs­­­ge­büh­ren konstant auf dem Niveau des Jahres 2015 gehalten werden. Ohne Aussprache stimmte das Gremium der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestat­tungs­­we­­sen einstimmig zu.

TOP 3 Einrich­tung KA-WLAN in Grünwet­ter­s­­bach / Palmbach

Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach
Der Antrag sieht vor, in den Stadt­­tei­len Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach das kosten­lo­se Inter­­ne­t­an­­ge­­bot KA-WLAN zu instal­­lie­ren. Der kostenlose Zugang sollte einge­rich­tet werden, da das Internet heutzutage das beherr­­schende Medium für Infor­­ma­tio­­nen, Kommu­­ni­­ka­tion und Recherchen ist, heißt es in der Begründung des Antrages.
Grund­sätz­lich ist das Projek­t­team KA-WLAN offen für die Anbindung der beiden Stadtteile Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach an das KA-WLAN, lautete die Antwort der Verwaltung. Allerdings ist eine kurzfris­tige Anbindung derzeit nicht reali­­sier­­bar, da es noch an den techni­­schen Voraus­­set­­zun­­gen fehlt. Die Ortsver­­wal­tung ist nicht über eine breit­­ban­­di­ge Leitung an das Basisnetz der Stadt angeschlos­­sen. Deshalb müssen zunächst Alter­na­ti­­ven evaluiert werden. In der anschlie­ßen­den Diskussion wurde vereinbart, sobald für die Lokationen die Prüfung der techni­­schen Voraus­­set­­zun­­gen abgeschlos­­sen sind, wird die Umsetzung nochmals im Gremium abgestimmt. Für die nähere Planung sind jedoch mögliche Standorte festzu­le­­gen. Dabei sollte es sich um öffentlich zugäng­li­che Plätze mit möglichst hoher Aufent­halts­qua­­li­tät und einer entspre­chen­­den Frequenz an Nutzern handeln. Eine flächen­hafte Abdeckung über das gesamte Stadt­­­teil­quar­tier ist aus Kosten­grün­den nicht umsetzbar.

TOP 4 Schüler­über­que­rung Thüringer Straße zur Heinz-Barth-Schule

Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach
Im Antrag wird auf ein Gefah­ren­ri­­siko beim Schüler­über­weg Thüringer Straße zur Heinz-Barth-Schule verwiesen. Um diese Situation zu entschär­fen, sollte an der Kreuzung der Thüringer Straße / Esslinger Straße ein Überweg geschaffen werden, der direkt auf die Gebäu­de­sei­te der Heinz-Barth-Schule an der Esslinger Straße führt. Vorge­schla­­gen wird im Antrag deshalb ein Zebra­strei­­fen in diesem Bereich.
Dieses Thema war schon mehrfach Gegenstand im ortschafts­rät­li­chen Gremium. Zur Verbes­­se­rung der Sicht­ver­hält­nisse wurde deshalb eine Grenz­­mar­kie­rung angebracht. Weiter wurden im Jahre 2011 im dortigen Bereich Pikto­­gramme und das Verkehrs­­­zei­chen 136 (Kinder) angebracht. Der ganze Knoten liegt jedoch innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier sind nach Aussage des Ordnungs­­am­tes grund­sätz­lich keine Fußgän­ger­über­we­ge vorgesehen. Deshalb wurde vorge­schla­­gen, die Thematik bei einem Ortstermin mit dem Tiefbauamt, der Ortsver­­wal­tung, dem Ordnungs­­amt sowie dem Stadt­­­pla­­nungs­­amt und der Schul­lei­tung weiter zu beraten. Dieser Vorge­hens­­weise stimmte das Gremium zu.
 
TOP 5 Vorstel­­lung der Planungen zum Ausbau der L623 zwischen der L609 und dem Ortsein­­gang Langen­­stein­­bach
Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

Dieser Tages­­ord­­nungs­­­punkt wurde abgesetzt, da für diese Thematik noch weiter­­ge­hende Abstim­­mungs­­­ge­sprä­che notwendig sind.


Weitere Informationen

Ratsdokumente Hier können zur jeweiligen Sitzung die Ratsdo­­ku­­men­te auf der Homepage der Stadt Karlsruhe eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de