Über bereits getroffene aber auch eingeleitete Maßnahmen im Hochwasserschutz der öffentlichen Hand und über die notwendige private Vorsorge referierte der Wasserwirtschaftler des Tiefbauamtes Herr Albrecht Dörr.
Ungewöhnlich sei es in der Bergregion über Hochwasserschutz zu informieren. Auch werden gerade in den trockenen Jahreszeiten die Schutzanlagen als überflüssig und überdimensioniert angesehen. Doch anhand der Bilder, die dem Wasserwirtschaftler teilweise von der Ortsverwaltung aber auch von Bürgern aus Wettersbach zur Verfügung gestellt wurden, konnte anschaulich dargestellt werden, welche Folgen in der Vergangenheit durch Starkregen aufgetreten sind.
Bei anhaltenden Regenfällen kommt es durch den Lösboden zum Oberflächenabfluss aus der Wald- und Felderflur in Talrichtung, entsprechend in die Straßenzüge und tiefer liegende Hauseingänge und Kellerräume. Vorsorge besteht hier bereits durch die Ermittlung der Hauptfließwege aus den Hängen in einer digitalen Oberflächenanalyse mittels Laserscanner-Daten und dem Auffangen der Wasserflüsse in Regenrückhaltebecken. Als ergänzende Maßnahmen zur Sedimentation und Lenkung des Oberflächenabflusses wurden Notwassermulden hinter Bordsteinen errichtet bzw. verbreitert, bestehende Kleingeröllfänge nach dem Karlsruher Modell umgebaut und neue Geröllfänge eingebaut.Wie die leistungsfähigen Kleingeröllfänge sind sogenannte Doppelsteueranlagen für Regenrückhaltebecken eine Karlsruher Entwicklung mit deutlicher Verbesserung der Wirkungsweise.
Die Anforderungen an eine moderne Straßengestaltung mit Barrierefreiheit, Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität schränken die Wirkungen der Straße mit Hochbordsteinen in der Funktion als Speicherraum, Flutmulde und Notwasserweg ein. Aber auch die moderne Architektur macht neben den öffentlichen Maßnahmen eine private Vorsorge unabdingbar.
Die private Vorsorge erstreckt sich hierbei nicht allein auf die Beachtung der Rückstauebene für tieferliegende Geschosse. Auch in der Planung und Bauweise von Eingängen und Einrichtungen unterhalb der Straßenebene ist eine Analyse des Wasserstromes sowie objektbezogene Überflutungsvorsorge notwendig. Das Tiefbauamt versteht sich hierfür nicht nur als Beratungsdienstleister sondern informiert offensiv über Broschüren wie "Die private Grundstücksentwässerung", "Schutz vor Kellerüberflutungen" und weiteren Schriften (erhältlich unter anderem im Internet unter www.karlsruhe.de)
Für den ausführlichen und umfassenden Vortrag und die anschaulichen Informationen bedankten sich die Ortschaftsratsfraktionen. Die Fragestellung aus dem Rat bezog sich auf die Sicherung von Anlagen gegenüber spielenden Kindern, der Begegnung der Bodenerosion durch Abschwemmen der Oberfläche auf den Feldern und in den Waldgebieten und der ergänzenden Beratung von Bauherren.
TOP 2- Talstraße Palmbach
hier: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt
Die Planungsüberlegungen zur Neugestaltung der Talstraße einschließlich der Nebenstraße im Rahmen der 2. Lupe aus der Rahmenplanung der Höhenstadtteile sollen dem Quartier einen neuen Charakter mit Mittelpunktfunktion geben.
Unter diesem von Ortsvorsteher Rainer Frank skizzierten Hintergrund wurde anhand eines Luftbildes der Untersuchungsrahmen, im wesentlichen der historische Kern von Palmbach, vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Betrachtet aus der Sicht der Verkehrsplanung stellt die Referentin Frau Andrea Kiesel zunächst die Schaffung barrierefreier Bushaltestellen vor. Für die Haltestelle "Im Kloth" besteht bereits eine abgestimmte Planung. Die Planung für die Haltestelle "Kirche" sieht eine Optimierung des Abstandes vor. In der favorisierten Variante soll, durch die problematischen Sichtverhältnisse, der vorhandene gesicherte Überweg ergänzt werden mit einem Bus-Überholschutz.
Beim Verkehrskonzept für die Anliegerfahrbahn sind für die Anordnung von Parkplätzen die vielen privaten Zufahrten zu berücksichtigen. Parkflächen entstehen dort, wo der Grünstreifen keine Aufenthaltsfunktion hat. Bei Aufgabe der Bushaltebucht "Kirche" sind zusätzliche Parkflächen möglich. Wichtig ist, dass der Fahrradverkehr weg von der Durchgangsstraße in die Anliegerfahrbahn gelegt wird. Eine entgegengesetzte Einbahnregelung bietet zusätzlichen Komfort für Radfahrer und Fußgänger. Die 3 vorgestellten Varianten sind jedoch aus Sicht der Verwaltung gleichrangig.
Das Gestaltungskonzept sieht eine Trennung von der Durchgangsfahrbahn, durch Pflastersteinflächen in der Anliegerfahrbahn und der Henri-Arnaud-Straße, vor. Die Verlegeart und Farbgestaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt. Vorgesehen ist auch die Vorstellung der Planung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens in der Bürgerinformation im Juli diesen Jahres.
Für den Waldenserplatz ist die Gestaltungsplanung auf den Weg gebracht, die Stelenstandorte des Waldenserpfades sind festgelegt, beginnend beim Regenrückhaltebecken. Letzter Standort im Grünzug Richtung Grünwettersbach. Die Inhalte werden derzeit vom Stadtarchiv im Benehmen mit dem Ortschaftsrat erarbeitet. Soweit die Stelen nicht auf bereits befestigtem Untergrund aufgestellt werden, wird ein Halbkreis aus Naturstein-Kleinpflaster als Standfläche gefertigt.
Auf Nachfrage aus dem Ortschaftsrat erläutert Ortsvorsteher Rainer Frank das weitere Prozedere. Bis zur Bürgerinformation werden alle Planungen in einer visualisierten Form vorliegen. Auch wenn aus Lärmschutzgründen notwendig, so kann die Deckenerneuerung der Ortsdurchfahrt nur in einem 2. Bauabschnitt erfolgen. Hier sind Planung und Zeitfenster mit dem Regierungspräsidium auf die weiteren Baustellen um Karlsruhe, die Einfluss auf die Landstraße in ihrer Umleitungsfunktion haben, zu berücksichtigen.
TOP 3- Erneuerbare Energien
hier: Denkbare Strategie für Wettersbach
Das durch den Gemeinderat bereits 2009 beschlossene Klimaschutzkonzept soll eine systematische Herangehensweise und Verknüpfung der Maßnahmen zum Klimaschutz gewährleisten. Die unter diesem Hintergrund aus der Bürgerschaft an die Ortsverwaltung herangetragene Anregung wurde aufgegriffen, um eine Strategie für Grünwettersbach und Palmbach zu entwickeln.
Quartierskonzepte bilden hier die Möglichkeit auch unter Einbeziehung des Projektes "geplantes Sanierungsgebiet Grünwettersbach" einer strategischen Entscheidungsgrundlage.
Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK), die bereits für Alt-Rintheim ein Klimaschutz-Quartierskonzept entwickelt hat, stellte in der Sitzung eine denkbare Strategie für Wettersbach vor.
Quartierskonzepte beziehen Solarkataster, Raum- und Prozessenergie ein, bündeln die verschiedenen energetischen Anforderungen und ermöglichen die Darstellung in einer kleingliedrigen Einheit, die nicht immer einen ganzen Stadtteil umfassen muss.
Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt in verschiedenen Schritten von der Bestandsanalyse unter Beteiligung der Bürger bis hin zur Definition von Zielen und Maßnahmen. Inhaltlich beschreibt das Konzept den Energiebedarf und die Energieträger, die Einsparungspotentiale und den Maßnahmenkatalog in unterschiedlichen Abstufungen und Prioritäten.
Der zeitliche Ablauf unter Berücksichtigung der Förderung über die KFW ist auf ein Jahr begrenzt und findet in verschiedenen Phasen von der Planung, der Bestandsaufnahme und den Beratungen, bis hin zur Konzepterstellung statt.
Als wichtig angesehen ist auch die Umsetzungsbegleitung durch einen Sanierungsmanager, förderfähig über die KFW für die Dauer von 3 Jahren.
Vorteile für Wettersbach ergeben sich durch die Erarbeitung einer zukunftsfähigen Struktur im Bereich der erneuerbaren Energien aber auch durch andere Energieträger wie die Nahwärme. Die Einbindung in das städtische Klimaschutzkonzept ist ebenfalls berücksichtigt, wie die Beteiligung der Bürger, Vereine und weiteren Interessengruppen. Synergieeffekte werden innerhalb des Quartiers geschaffen, aber auch in Verbindung mit dem geplanten Sanierungsgebiet. Die umfassende Analyse der Ist-Situation ist für die Gebäudeeigentümer ebenso von Interesse wie die Einsparungspotentiale.
In den anschließenden Beiträgen und Fragestellungen wurde deutlich, dass ein Quartierskonzept flächenmäßig sich über das geplante Sanierungsgebiet hinaus erstrecken sollte, die Bestandsaufnahmen aus dem Sanierungsgebiet aber in die Konzeption einfließen können. Die Möglichkeit der Vernetzung beispielsweise durch Bildung von Wärmelinien in Straßenzügen oder dem Wärmeverbund von Gebäuden bietet wirtschaftlich und technisch gegenüber individuellen Lösungen deutliche Vorteile. Für die Umsetzung ist ein Sanierungsmanager unabdingbar.
TOP 4 - Mietsituation DLRG Wettersbach,
Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
In der Begründung des Antrages wurde auf eine Email des Vereinsvorsitzenden der DLRG an alle Fraktionen hingewiesen. Da selten sicher ist, welche Verbreitungswege elektronische Nachrichten erlangen und welche öffentliche Diskussion daraus entsteht, wurde die öffentliche Behandlung beantragt. Angestrebt wird dabei, dass mit der DLRG ein neues Mietverhältnis begründet wird und evtl. Ungleichbehandlungen aufgeklärt werden.
Ortsvorsteher Rainer Frank wies darauf hin, dass die Mail an die Fraktionsvorsitzenden der Ortsverwaltung nicht vorliegt, insofern nur zum Inhalt des Antrags Stellung genommen werden kann.
Die Schaffung oder Vorhaltung von Lagerräumen für Vereine ist keine kommunale Aufgabe. Dennoch unterstützt die Ortsverwaltung bei vorhandenen Kapazitäten die Vereine, die einen Bedarf haben. So auch die DLRG Wettersbach. Nach der Schließung des Hallenbades Wettersbach 2009 wurde großzügig hinsichtlich der weiteren Nutzung der Lagerräume verfahren, mit der eindeutigen Aussage, dass die Nutzung nur vorübergehend ist und sich der Verein bis zur Verwertung des Gebäudes nach einer dauerhaften Lösung umsehen muss. Nach der Umnutzung des Hallenbades zu einer Sporthalle standen die Räumlichkeiten im Schulgebäude Zur Dorfwies zur Verfügung. Da die DLRG weiterhin über keine eigenen Lagerräume verfügte, wurde 2013 erneut ein, bis zur Entscheidung über das Gebäude, vorübergehender Vertrag geschlossen. Um die DLRG bei Anmietung dauerhafter Lagerkapazitäten zeitlich nicht über Gebühr vertraglich zu binden, war hier (neben einer automatischen Vertragsauflösung bei Umnutzung) eine 14-tägige Kündigungsfrist vereinbart. In Konsequenz der Entscheidung zum Umbau des Schulgebäudes in eine Kindertagesstätte mussten alle Vertragsverhältnisse gekündigt werden. Im Falle der DLRG mit einer Zeitspanne von ca. 3 Monaten.
Wie aus diesem Ablauf ersichtlich ist eine Ungleichbehandlung in keiner Weise gegeben. Auch von einer kurzfristigen Kündigung kann keine Rede sein. Vereine mit ähnlicher Problemstellung haben auf gepachteten Flächen eigenfinanzierte Garagen errichtet.
Die Vermietung von Räumen erfolgt auf Grundlage der gesamtstädtisch geltenden Benutzungsordnung, in der auch die Mietsätze festgelegt sind. Diese Richtlinie ist für alle Vereine bindend. Auch hier ist somit keinerlei Ungleichbehandlung gegeben.
Zwischenzeitlich wurde in einer eingehenden Gebäudekritik eine Lösung für die DLRG gefunden.