Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 folgendes beraten und beschlossen:

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Teil-Flächen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des Karlsruhe; Konzept zur Steuerung der Winde­ner­­gie;
hier: Stellung­­nahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der frühzei­ti­gen Betei­­li­­gung der Träger öffent­­li­cher Belange
 
Der Ortschafts­rat hat sich in seiner letzten Sitzung intensiv mit dem Konzept zur Steuerung der Winde­ner­­gie beschäf­tigt.
Auslöser ist die am 26.05.2012 in Kraft getretene Änderung des Landes­­­pla­­nungs­­­ge­­set­­zes. Demnach kann die Regio­nal­­pla­­nung künftig nur noch Vorrang­­ge­­biete aber keine Ausschluss­­ge­­biete mehr festlegen. Damit erhalten die Kommunen und somit auch der Nachbar­­schafts­­ver­­­band Karlsruhe (NVK) als Träger der vorbe­rei­ten­­den Bauzeit­­pla­­nung nun die Möglich­keit einer eigenen plane­ri­­schen Steuerung von Winde­ner­­gie­an­la­­gen in ihren Flächen­nut­­zungs­plä­nen. Ohne eine solche Steuerung wären Winde­ner­­gie­an­la­­gen als privi­le­­gierte Anlagen im Außen­be­reich planungs­­recht­­lich allein nach den Grund­sät­zen des § 35 BauGB (Bauge­­setz­­buch) zu beurteilen.
Der Nachbar­­schafts­­ver­­­band und seine Mitglie­­der­­gre­­mien haben sich entschie­­den, nun eine Steuerung der Standorte für Winde­ner­­gie­an­la­­gen zu gewähr­leis­ten, einen Teilflä­chen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie aufzu­s­tel­len und hat das Fachpla­­nungs­bü­ro Hage & Hoppentedt und Partner damit beauftragt. Die Gesam­t­­kon­­zep­tion sowie die Vorge­hens­­weise und Methodik wurden dem Gremium von einer Vertre­te­rin des Planungs­bü­ros ausführ­lich vorge­­stellt.
In den einzelnen erarbei­te­ten Modulen wurde die Windhöf­fig­keit nach den Vorgaben des Windat­las­­ses ermittelt und aufgrund von Ausschluss­­kri­te­ri­en poten­ti­elle Flächen ausge­wie­­sen. Diese Suchräume wurden mit weiteren Kriterien abgegli­chen und zusam­­men­­ge­fasst. Dabei ist deutlich hervor­­­zu­he­­ben, dass Landschafts­­schutz­­ge­­biete nicht zu einem automa­ti­­schen Ausschluss­­kri­te­rium für Windkraft­an­la­­gen führen. Hier ist eine vertie­­fen­de Betrach­tung des Landschafts­­schut­­zes oder des Arten­­schut­­zes erfor­­der­­lich. Die Referenz­an­la­­gen für die Betrach­tun­­gen der Zuläs­sig­keit von Winde­ner­­gie­an­la­­gen haben eine Nabenhöhe von 140 Metern. Der Arten­­schutz ist gesetzlich strikter geregelt. Hier gibt es sensible Vogelarten, die von Winde­ner­­gie­an­la­­gen vertrieben werden, z. B. Auerhuhn oder Fleder­mäuse, oder eben auch Vogelarten, die mit derartigen Anlagen kolli­­die­ren können, wie die Wander­fal­ken oder Rotmilane, die zu einem erwei­ter­ten Schutzraum oder sogar zu einem Ausschluss­­kri­te­ri­um führen können
Für die Gemarkung der Stadt Karlsruhe wurden vier Suchräume für Konzen­tra­ti­­ons­flä­chen ermittelt. Einer der Suchräume (Suchraum C) befindet sich zwischen Grünwet­ter­s­­bach und Ettlingen. Dieser Bereich liegt im sensiblen Bereich der Hangkante zwischen Rheinebene und Kraichgau. Insofern sei der Suchraum in seiner jetzigen Ausdehnung kritisch zu betrachten, so die Fachpla­­ne­rin weiter. Diese Flächen müssten deshalb tiefer­­ge­hend untersucht werden. Innerhalb aller vier Suchräume sollen im weiteren Verfahren mittels auszu­ar­­bei­ten­­der Steck­­briefe gebietss­­pe­­zi­­fi­­sche Betrach­tun­­gen und Bewer­tun­­gen vorge­nom­­men werden.
Dies war auch ein wesent­­li­cher Kriti­k­­punkt in der anschlie­ßen­den regen ortschafts­rät­li­chen Diskussion. Ohne weitere zusätz­li­che Infor­­ma­tio­­nen könne man ein solches Konzept nicht verab­­schie­­den, hieß es frakti­ons­über­grei­­fend aus dem Gremium. Deswei­te­ren fehlen dem Rat die Aussagen und Positionen der gebiets­über­grei­­fen­­den Körper­schaf­ten. Ebenfalls gibt es bis heute keine Aussage über die Auswir­­kun­­gen des Schat­ten­schla­­ges auf die beiden Stadt­tei­le Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach. Am Beispiel von vorlie­­gen­­den Bildern vom Schatten des Funkturmes mit einer Höhe von "nur 100 Meter" wurden die negativen Auswir­­kun­­gen deutlich sichtbar gemacht. Außerdem sei gerade die so wichtige Naher­ho­­lungs­­­funk­tion des Grünwet­ter­s­­ba­cher Waldes und der gesamten Kultur­­lan­d­­schaft auf Wetter­s­­ba­cher Gemarkung mit dem einzig­ar­ti­­gen Streu­obst­­be­­stand bisher viel zu wenig berück­sich­tigt worden, lauteten weitere Einwände zu vorge­­stell­ter Planung. Kritisiert wurde weiter­­ge­hend eine bisherige mangel­hafte Bürger­be­tei­­li­­gung.
Am Ende nahm der Ortschafts­rat zwar die vorge­­stell­te Planung zur Kenntnis, die Zustimmung zur weiteren Vorge­hens­­weise wurde jedoch nicht erteilt. Vielmehr wird eine grund­sätz­li­che Änderung der Textpas­­sage in der Stellung­­nahme der Stadt Karlsruhe an den NVK gefordert. Insbe­­son­­dere sind hier das Abrücken von der Hangkante in Richtung der Ortschaf­ten Grünwet­ter­s­­bach, Palmbach zu streichen, die schüt­zens­wer­ten Obstwiesen und Kultur­­lan­d­­schaf­ten von Grünwet­ter­s­­bach, Palmbach und Busenbach dem Gebiet "Burgau" gleich­­zu­­set­­zen, eine weitere Schat­ten­wur­­fun­ter­­su­chung von Windkraft­an­la­­gen einzu­lei­ten und zu visua­­li­­sie­ren und vor einer weiteren Behandlung die Beschlüsse der nachbar­­schaft­­li­chen Gebiets­kör­per­schaf­ten zum Konzept zur Steuerung der Winde­ner­­gie dem Ortschafts­rat Wetter­s­­bach und der Bürger­schaft vorzulegen.

Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de