Beratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 folgendes beraten und beschlossen:
TOP 1
Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe; Konzept zur Steuerung der Windenergie;
hier: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Ortschaftsrat hat sich in seiner letzten Sitzung intensiv mit dem Konzept zur Steuerung der Windenergie beschäftigt.
Auslöser ist die am 26.05.2012 in Kraft getretene Änderung des Landesplanungsgesetzes. Demnach kann die Regionalplanung künftig nur noch Vorranggebiete aber keine Ausschlussgebiete mehr festlegen. Damit erhalten die Kommunen und somit auch der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) als Träger der vorbereitenden Bauzeitplanung nun die Möglichkeit einer eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen. Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich planungsrechtlich allein nach den Grundsätzen des § 35 BauGB (Baugesetzbuch) zu beurteilen.
Der Nachbarschaftsverband und seine Mitgliedergremien haben sich entschieden, nun eine Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen zu gewährleisten, einen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen und hat das Fachplanungsbüro Hage & Hoppentedt und Partner damit beauftragt. Die Gesamtkonzeption sowie die Vorgehensweise und Methodik wurden dem Gremium von einer Vertreterin des Planungsbüros ausführlich vorgestellt.
In den einzelnen erarbeiteten Modulen wurde die Windhöffigkeit nach den Vorgaben des Windatlasses ermittelt und aufgrund von Ausschlusskriterien potentielle Flächen ausgewiesen. Diese Suchräume wurden mit weiteren Kriterien abgeglichen und zusammengefasst. Dabei ist deutlich hervorzuheben, dass Landschaftsschutzgebiete nicht zu einem automatischen Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen führen. Hier ist eine vertiefende Betrachtung des Landschaftsschutzes oder des Artenschutzes erforderlich. Die Referenzanlagen für die Betrachtungen der Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 140 Metern. Der Artenschutz ist gesetzlich strikter geregelt. Hier gibt es sensible Vogelarten, die von Windenergieanlagen vertrieben werden, z. B. Auerhuhn oder Fledermäuse, oder eben auch Vogelarten, die mit derartigen Anlagen kollidieren können, wie die Wanderfalken oder Rotmilane, die zu einem erweiterten Schutzraum oder sogar zu einem Ausschlusskriterium führen können
Für die Gemarkung der Stadt Karlsruhe wurden vier Suchräume für Konzentrationsflächen ermittelt. Einer der Suchräume (Suchraum C) befindet sich zwischen Grünwettersbach und Ettlingen. Dieser Bereich liegt im sensiblen Bereich der Hangkante zwischen Rheinebene und Kraichgau. Insofern sei der Suchraum in seiner jetzigen Ausdehnung kritisch zu betrachten, so die Fachplanerin weiter. Diese Flächen müssten deshalb tiefergehend untersucht werden. Innerhalb aller vier Suchräume sollen im weiteren Verfahren mittels auszuarbeitender Steckbriefe gebietsspezifische Betrachtungen und Bewertungen vorgenommen werden.
Dies war auch ein wesentlicher Kritikpunkt in der anschließenden regen ortschaftsrätlichen Diskussion. Ohne weitere zusätzliche Informationen könne man ein solches Konzept nicht verabschieden, hieß es fraktionsübergreifend aus dem Gremium. Desweiteren fehlen dem Rat die Aussagen und Positionen der gebietsübergreifenden Körperschaften. Ebenfalls gibt es bis heute keine Aussage über die Auswirkungen des Schattenschlages auf die beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach. Am Beispiel von vorliegenden Bildern vom Schatten des Funkturmes mit einer Höhe von "nur 100 Meter" wurden die negativen Auswirkungen deutlich sichtbar gemacht. Außerdem sei gerade die so wichtige Naherholungsfunktion des Grünwettersbacher Waldes und der gesamten Kulturlandschaft auf Wettersbacher Gemarkung mit dem einzigartigen Streuobstbestand bisher viel zu wenig berücksichtigt worden, lauteten weitere Einwände zu vorgestellter Planung. Kritisiert wurde weitergehend eine bisherige mangelhafte Bürgerbeteiligung.
Am Ende nahm der Ortschaftsrat zwar die vorgestellte Planung zur Kenntnis, die Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise wurde jedoch nicht erteilt. Vielmehr wird eine grundsätzliche Änderung der Textpassage in der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe an den NVK gefordert. Insbesondere sind hier das Abrücken von der Hangkante in Richtung der Ortschaften Grünwettersbach, Palmbach zu streichen, die schützenswerten Obstwiesen und Kulturlandschaften von Grünwettersbach, Palmbach und Busenbach dem Gebiet "Burgau" gleichzusetzen, eine weitere Schattenwurfuntersuchung von Windkraftanlagen einzuleiten und zu visualisieren und vor einer weiteren Behandlung die Beschlüsse der nachbarschaftlichen Gebietskörperschaften zum Konzept zur Steuerung der Windenergie dem Ortschaftsrat Wettersbach und der Bürgerschaft vorzulegen.
Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.
Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de