Beratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 13.11.2012 folgendes beraten und beschlossen:
TOP 1: Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnis des Planungskonzeptes
TOP 1: Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe: Ergebnis des Planungskonzeptes
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) hat am 11.01.2012 die Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie beschlossen. In diesem FNP-Verfahren werden die verschiedenen Belange für Standortfestlegung und -auschlüsse einbezogen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abzuwägen. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.07.2012 und in seiner öffentlichen Sitzung am 11.09.2012 ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Am 14.09.2012 fand hierzu eine Bürgeranhörung in Wettersbach statt. Als Grundlage wird ein Planungskonzept für die gesamte Fläche des NVK durch das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner erarbeitet, das nun im Entwurf vorliegt.
Konkret geht es um die beiden Gebiete "Kohlplatte" - Suchgebiet C5, das ausschließlich auf Karlsruher (Wettersbacher) Gemarkung liegt und das Untersuchungsgebiet "Edelberg" - Suchgebiet C6. Ein kleines Teilgebiet hiervon liegt auf Karlsruher (Wettersbacher) Gemarkung, das von den Planern mit Priorität 2 eingestuft wurde. Die größere Restfläche auf Ettlinger Gemarkung erhielt im Ergebnis Priorität 1 und soll damit tiefer- und weitergehend als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen untersucht werden. Grundsätzlich löste das vorgestellte Konzeptergebnis im Gremium keine Begeisterung aus, die weitere Vorgehensweise wurde jedoch kontrovers diskutiert. Kritisiert wurde insbesondere, dass Kriterien wie Beeinträchtigung durch Verlärmung, Schattenwurf und visuelle Störung auf das Landschaftsbild immer noch nicht hinreichend genug untersucht wurden. Der Suchraum C6 könne keinesfalls an Gemarkungsgrenzen festgemacht bzw. differenziert betrachtet werden. Ganz im Gegenteil muss dieses landschaftsprägende Gebiet ausschließlich als eine Einheit betrachtet und deshalb einer ganzheitlichen Betrachtungsweise unterzogen werden, hieß es in einem weiteren Wortbeitrag. Deshalb müsste auch dringend der Stadtteil Wolfartsweier in die Anhörung einbezogen werden. Weitergehend wird bis heute eine Aussage des Denkmalschutzes zum "Wettersbacher Funkturm" vermisst und wie diese technische Anlage als "Landmarke" von Karlsruhe eingestuft wird.
In diesem Kontext stellte die im Ortschaftsrat vertretene CDU-Fraktion den Antrag, die Suchräume C5 und C6 komplett aus der weiteren Planung herauszunehmen. Dieser Antrag fand mit den Stimmen der SPD- und FDP-Fraktion im Gremium keine Mehrheit. Zur endgültigen Entscheidungsfindung müssten noch weitere und tiefer gehende Erkenntnisse zu den heute aufgeworfenen Fragen vorgelegt werden, hieß es in der Begründung für die Ablehnung. Im Ergebnis wurde somit die vorgelegte Konzeptplanung zur Kenntnis genommen mit dem Antrag bei der weiteren Steuerung von potentiellen Standorten für Windkraftanlagen auf Wettersbacher Gemarkung die Themenbereiche Schattenwurf, Verlärmung, Artenschutz und insbesondere Visualisierung vertiefend zu untersuchen.
Der Ortschaftsrat hat im November 2009 beschlossen, in Kooperation mit der Werkrealschule an der Oberwaldschule Aue einen Teilstandort für die Klassenstufen 5-7 an der Heinz-Barth-Schule Wettersbach einzurichten.
An der Oberwald- Grund- und Werkrealschule Aue haben am 15.09.2010 die Klassen der Klassenstufen 5-8 den Unterricht im Bildungsgang Werkrealschule aufgenommen. Am Teilstandort Heinz-Barth-Schule Wettersbach haben seit dem Schuljahr 2010/11 bis heute keine Klassen der Klassenstufen 5-7 den Unterricht aufgenommen. Die Entwicklungen im Werkrealschulbereich sowie die Schülerübergangszahlen in den Stadtteilen Durlach, Wettersbach, Hohenwettersbach, Stupferich, Bergwald und Wolfartsweier als Einzugsgebiet lassen erwarten, dass dauerhaft keine Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Werkrealschulbereich an der Heinz-Barth-Schule erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund ist gemäß Schulgesetz Baden-Württemberg jetzt formal die Aufhebung des Teilstandortes der Oberwald-GWRS Aue an der Heinz-Barth-Schule Wettersbach zu beschließen. Ohne Diskussion stimmte der Ortschaftsrat dieser Aufhebung einstimmig zu.
Mit der Neufassung der Friedhofssatzung, die vom Leiter des städtischen Friedhofs- und Bestattungsamtes Matthäus Vogel dem Gremium vorgestellt wurde, sind im Wesentlichen zwei Änderungen verbunden.
1. Es sollen künftig auf allen Friedhöfen nur noch Grabsteine und Grabeinfassungen zulässig sein, die aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind.
2. Dem Wunsch vieler Friedhofsnutzerinnen und -nutzer nach größerer Freiheit bei der Grabgestaltung soll mit der Neufassung Rechnung getragen werden.
In der anschließenden ortschaftsrätlichen Diskussion wurde die Neufassung fraktionsübergreifend begrüßt. Lediglich bei Anträgen für Ausnahmeregelungen bei der Grabgestaltung möchte das Gremium einbezogen werden. Ansonsten fiel die Zustimmung einhellig aus.
Zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellte die SPD-Fraktion an die Ortsverwaltung folgende Fragen, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet wurden:
Frage 1
Gibt es bereits eine in sich schlüssige Gesamtkonzeption für das o.g. Gebäude bzw. wie weit ist diese Planung gediehen? Besteht hier ein Zeitfenster?
und Frage 2
Welche Module bzw. welche Nutzungsmöglichkeiten werden von Seiten der Ortsverwaltung in Erwägung gezogen bezüglich des Rathauses / Schulhauses Palmbach?
Antwort
Gemäß Beschluss im Ortschaftsrat soll ein Angebot für Jugendliche in den genannten Räumen entstehen. Für die notwendige Einrichtung und Ausstattung wurden entsprechende Mittel im Doppelhaushalt 2013/2014 beantragt. Eine abschließende Antwort des Stadtjugendausschusses über eine mögliche Realisierung und damit einhergehend über Angebotsart und -umfang steht noch aus. Sobald die Rahmenbedingungen feststehen ist der Raumbedarf für ein Jugendangebot zu ermitteln. Für die verbleibenden Räume ist hiernach die Verwendungsmöglichkeit zu eruieren und ein weitergehendes Konzept zu erstellen.
Da das Gebäude noch als Schule gewidmet ist, ist eine Nutzung durch gemeinnützige Träger unter Beachtung des § 51 Schulgesetz auf der Basis der gesamtstädtischen Nutzungsordnung bereits heute jederzeit möglich. Anfragen gab es bisher noch keine.
Für eine Nutzung zu privaten Veranstaltungen fehlt es an der notwendigen Infrastruktur im Gebäude. Des Weiteren wären noch die Haftungsfrage sowie die Konkurrenzsituation zu örtlichen Lokationen zu beachten.
Frage 3
Welche Nutzungen außer der Belegung durch den Gesangverein Harmonie bestehen zurzeit noch?
Antwort
Das Rathaus Palmbach und das angrenzende Schulgebäude wird derzeit neben dem Gesangverein Harmonie Palmbach durch die Vereine DRK Wettersbach und Pfadfinderstamm Kondor für Lagerzwecke genutzt. Daneben sind das Archiv der Ortsverwaltung und das Rechnungsarchiv des Zweckverbandes für die Wasserversorgung untergebracht. Bedarf besteht auch als ergänzende Lagerfläche für die Kindertagesstätte Palmbach. Ein Büroraum wird derzeit noch aktiv für Sonderaufgaben genutzt.
Daneben ist ein Klassenzimmer des Schulgebäudes Waldenserschule offizielles Wahllokal für den Wahlbezirk 025-01
Frage 4
Gibt es eine Bereitschaft anderer Vereine oder Institutionen dieses Gebäude in naher Zukunft zu nutzen?
Antwort
Es gab bisher keine Anfragen gemeinnütziger Träger auf Nutzung des Gebäudes.
Frage 5
Das Schulhaus / Rathaus wird auch als Reservegebäude vorgehalten, falls ein zusätzlicher Beschulungsbedarf durch steigende Schülerzahlen entsteht.
- Ab welchen Schülerzahlen / Klassenzahlen wird von Seiten des Schul- und Sportamts erwogen, das Schulhaus wieder zu nutzen?
- Sind durch das Neubaugebiet "Ob den Gärten" die Kinderzahlen, vorgelegt in der OR-Sitzung v. 14.02.2012 noch aktuell oder gibt es da Veränderungen?
Antwort
Die Heinz-Barth-Grundschule Wettersbach ist derzeit in den Klassenstufen 1-2 sowie 4 jeweils zweizügig, in Klassenstufe 3 dreizügig. Somit werden derzeit insgesamt 9 Klassen mit rund 190 Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude in Grünwettersbach beschult.
Die Schülerzahlenprognose bis zum Jahr 2017/18 lässt auch unter Einbeziehung des Neubaugebietes in Palmbach mittelfristig eine Zweizügigkeit erwarten.
Ausschließlich zum Schuljahr 2015/16 weist die Prognose ggf. drei Klassen in Klassenstufe 1 aus. Da bis dahin jedoch die derzeitigen drei Klassen in Klassenstufe 3 die Grundschulzeit beendet haben, verbliebe es auch im Schuljahr 2015/16 bei insgesamt 9 Klassen.
Die Schülerzahlen in den einzelnen Klassenstufen liegen deutlich unterhalb des Klassenteilers, so dass der Zuzug einzelner Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren ohne Bildung einer zusätzlichen Klasse möglich wäre.
Der Raumbestand im Schulgebäude Heinz-Barth-Grundschule weist insgesamt 11 Klassenräume zuzüglich EDV-Raum, Musikraum mit Erweiterungsfläche (Trennwand) sowie die für eine Grundschule erforderlichen Räume für Rektorat, Sekretariat, Kollegium und Lehrmittel auf. Dies bedeutet, dass auch insgesamt 11 Klassen im Schulgebäude unterrichtet werden können. Erst für eine darüberhinausgehende Anzahl an Klassen müssten ggf. Überlegungen hinsichtlich der erneuten Nutzung des Schulgebäudes in Palmbach erfolgen.
Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.
Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de