TOP 1 - Stadtgeburtstag 2015
Die Stadt Karlsruhe feiert im Jahr 2015 ihren 300. Geburtstag. Mit diesem besonderen Jubiläum soll die Chance genutzt werden, die Stärken der Stadt für die Bürgerschaft erlebbar zu machen und gleichzeitig verstärkt nach außen zu tragen. Damit soll das Jubiläum zur Investition in die Zukunft der Stadt werden.
Das Gesamtkonzept für das Stadtjubiläum wurde dem Ortschaftsrat vom Stadtmarketing vorgestellt.
Zeitlich erfährt das Jubiläumsjahr 2015 mit dem Festivalsommer vom 17. Juni (dem Tag der Grundsteinlegung der Stadt) bis zum 24. September (dem Tag der Veröffentlichung des Privilegienbriefs des Stadtgründers) eine klare Akzentsetzung. Eröffnungs- sowie Abschlussveranstaltung, eine besondere Gestaltung klassischer Karlsruher Feste sowie die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs werden in diesem Zeitraum erlebbar sein.
Um ein attraktives Rahmenprogramm im Jubiläumsjahr gestalten zu können, sollen auch die Stadtteile mit entsprechenden Projekten eingebunden werden. Insgesamt steht hierfür ein Budget in Höhe von 600.000,00 € (2,00 € pro Einwohner) zur Verfügung. Gemäß der Einwohnerzahl stehen also den Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach 12.000 € zur Verfügung. Alle Wettersbacher Bürgerinnen und Bürger sowie sämtliche Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit entsprechende Vorschläge bei der Ortsverwaltung Wettersbach einzureichen.
Im Herbst 2013 soll dann im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses nochmals ein separater Workshop stattfinden, bevor dann im November über einen endgültigen Beitrag zum Stadtjubiläum entschieden wird.
Das Gremium nahm die Information und die Vorgehensweise zur Beteiligung am Stadtjubiläum zustimmend zur Kenntnis.
TOP 2 - Betreuungsbedarf Kindergartenplätze
Berichterstattung über die Auslastung der örtlichen Kindergärten- und Kinderkrippenplätze
Antrag der CDU/FW - Ortschaftsratsfraktion
Die Antragsteller haben die Ortsverwaltung Wettersbach beauftragt über die aktuelle Lage des Bedarfs und der Kapazität der örtlichen Kindergärten- und Kindergrippeneinrichtungen in Wettersbach zu informieren.
Sehr ausführlich wurde dem Gremium die derzeitige Ist-Situation an den Wettersbacher Kindergärten und Tageseinrichtungen von einer Vertreterin der Sozial- und Jugendbehörde erläutert. Danach stehen in allen drei Einrichtungen 173 Plätze zur Verfügung, davon aktuell 152 für Kinder von drei bis sechs Jahren. 37 Plätze mit einem Ganztagesangebot (GT), 136 mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ). Derzeit gibt es 21 Plätze für Kinder U3 (unter drei Jahren) überwiegend mit VÖ.
Durch einen Um- und Ausbau in der Kita St. Thomas werden insgesamt 20 Plätze für U3 geschaffen. Die ersten zehn Kinder sollen zum September 2013 aufgenommen werden, die zweite Gruppe eröffnet zum 01.01.2014. Aufgenommen werden sowohl 1-Jährige sowie 2-Jährige, um eine Mischung zu erreichen und im folgenden Jahr wieder Kinder aufnehmen zu können.
Für die Bedarfsplanung wird eine Quote von 40 % für den U3-Bereich angenommen. Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für das Kindergartenjahr 2013/14 ist abgeschlossen. Auf der Warteliste für den U3-Bereich befinden sich 46 Kinder. Die Zahl kann nur eine Tendenz für den konkreten Platzbedarf wiedergeben, da manche der Eltern anderweitig einen Platz gefunden haben, aber für einen möglichen Wechsel auf der Warteliste stehen bleiben wollen.
Mit der großen Warteliste erleben die Einrichtungen trotz des neuen Rechtsanspruches ab 01.08.2013 bisher keinen massiven Druck der Eltern. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass der Ausbau nicht ausreicht.
Tendenziell wird vor allem für die U3-Kinder eher ein VÖ-Platz gewünscht. Aktuell fehlen ca. vier Plätze für Ü3-Jährige. Damit wird deutlich, dass die rechnerischen Fehlbedarfe nicht unbedingt den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln.
Grundsätzlich obliegt die Platzvergabe den Trägern, wobei Geschwisterkinder für alle als Vorzugskriterien gelten. Für die Aufnahmen spielen allerdings auch andere Kriterien, wie Dringlichkeit und Altersstruktur der Gruppen, eine Rolle. Für das kommende Kindergartenjahr war die Situation so, dass Geschwisterkinder aus dem U3-Bereich abgelehnt werden mussten, um genug Ü3-Kinder aufnehmen zu können. Alle Geschwisterkinder konnten allerdings einen U3-Platz im katholischen Kindergarten bekommen.
In der anschließenden Diskussion wurde auch der Fachkräftemangel erörtert. Dieser sei in der Tat neben dem Ausbau der Plätze zur Qualitätssicherung ein zusätzliches Problem, an dem man aber intensiv arbeitet, so die Vertreterin der Sozial- und Jugendbehörde.
Um möglichst schnell auf eventuelle Fehlentwicklungen reagieren zu können, sollte regelmäßig über die Situation im Gremium berichtet werden, hieß es in der Stellungnahme aller Fraktionen, die den Bericht abschließend zur Kenntnis nahmen.
TOP 3 - Teilnutzungsplan Windenergie I
Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
TOP 4 - Teilnutzungsplan Windenergie II
Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion
TOP 5 - Teilflächennutzungsplan Windenergie
a)Ergebnis der Gespräche bezüglich Entwurf des Teil-FNP zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Ettlingen
b) Bericht zum aktuellen Sachstand
Interfraktioneller Antrag der CDU/FW, SPD- und FDP-Ortschaftsratsfraktion
Aufgrund des sachlichen und fachlichen Zusammenhangs wurden die drei Anträge gemeinsam beraten.
Zunächst ging ein Vertreter der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes konkret auf die neuesten Prüfergebnisse ein und stellte diese dem Gremium vor. Danach gibt es im gesagten Untersuchungsgebiet C5 und C6 als mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ein "sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential".
In der Nähe der angedachten Standorte sollen nach dem vorliegenden Gutachten Rotmilane und Wanderfalken brüten. Desweiteren gebe es Konfliktsituationen mit Landschaftsschutzgebieten sowie mit dem Richtfunk.
Konkret wurde dann noch auf die Vorsorgeabstände eingegangen. Modellhaft wurden zwei Planungsfälle angesetzt, nämlich der Betrieb von einer und drei Windenergieanlagen. Auf dieser Basis wurden folgende Abstände ins Konzept einbezogen:
zu reinen Wohngebieten: 1.100 m (bei 3 WEA) bzw. 750 m (bei 1 WEA)
allgemeine Wohngebiete: 750 m bzw. 500 m
Einzelhäuser (Wohnen): 500 m bzw. 300 m
Diese Abstände resultieren aus den zu erwartenden Lärmimmissionen. Sie stellen Planungskriterien dar, die je nach Referenzanlage differieren können. Zu berücksichtigen ist ferner die Möglichkeit, dass im Genehmigungsverfahren auch ein anderer Anlagentyp mit geringerer Schallemission und/oder ein schallreduzierter Betrieb in der Nacht vorgesehen ist.
Die Abstände der Vorschlagsfläche C6 - Edelberg (1. Priorität) zu Siedlungen betragen mindestens:
- Ortsrand Grünwettersbach 1.000 m
Damit ist der Abstand zum Schallschutz bei 1 WEA (750 m) überschritten, der Abstand zu WR (für 3 WEA 1.100 m) in einer Teilfläche um bis zu 100 m unterschritten; dies wäre im konkreten Genehmigungsverfahren noch zu thematisieren.
- Einzelhäuser im Umfeld Bundesstraße 3: 500 m
Entspricht Abstand zum Schallschutz der TA-Lärm bei 3 WEA
- Die Abstände der Vorschlagsfläche C 6 - Edelberg (Teil 2. Priorität)
- Ortsrand Grünwettersbach 750 m
Entspricht Abstand zum Schallschutz für WR bei 1 WEA
Die Anwendung der erweiterten Vorsorgebestände, die über das rechtlich erforderliche Maß hinausgehen, dient der Konfkliktreduzierung.
Sie bieten planerische Hinweise und können zu Empfehlungen zur Flächeneingrenzung führen. Dies muss der Planungsträger jeweils begründen, da bei Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Teil-FNP die ausgegrenzten Flächen zu Ausschlussflächen werden. Andernfalls wäre die Planung dem Vorwurf der "Verhinderungsplanung" ausgesetzt.
Zur Versicherungsproblematik wurde ausgeführt, dass die Bewertung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter, wie dem Wasser, planungsrechtlich in der Umweltprüfung erfolgt. Ergebnisse sind im Umweltbericht aufzuzeigen, der im Entwurf des Teil-FNP mit erarbeitet und vorgelegt wird und steht somit als Grundlage für weitere Überlegungen im Rahmen der Abwägung zur Verfügung.
Bei einer konkreten Standortplanung vom WEA im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens sind zur Verminderung von Umweltauswirkungen ggf. Maßnahmen zur Regenrückhaltung wie Sickermulden und -becken vorzusehen.
Trotz dieser Erkenntnisse können derzeit noch nicht das endgültige "Aus" der Standorte C 5 und C 6 besiegelt werden, so der Planer abschließend. Es seien weitere Untersuchungen notwendig.
Ähnlich lautete ein Wortbeitrag aus der Mitte des Ortschaftsrates, wonach der Planungsprozess bis zur bitteren Neige weiter untersucht werden müsse, um dauerhaft klare Verhältnisse zu schaffen.
Dem entgegen wurde in weiteren Stellungnahmen aus den ortschaftsrätlichen Fraktionen deutlich, dass es nach den vorgetragenen Prüfungsergebnissen eindeutige Ausschlusskriterien gibt, die den Bau von Windkraftanlagen auf Wettersbacher Gemarkung als ungeeignet erscheinen lassen.
TOP 6 - Hochwasser durch Starkregen
Berichterstattung über Erkenntnisse nach dem Starkregen (Anfrage der CDU-FW-Fraktion)
Bedingt durch die starken Regenereignisse im Mai und Juni diesen Jahres stellen sich für die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion folgende Fragen:
1. Wie haben sich die verschiedenen Hochwasserschutzeinrichtungen in unseren beiden Stadtteilen anlässlich der zurückliegenden Starkregenfälle bewährt?
2. Gibt es Veranlassung, an unserem Hochwasserschutzkonzept nachzubessern?
3. Besteht die Möglichkeit im Interesse der Bevölkerung, die unterhalb von Karlsruhe unter Hochwasser kleinerer Bäche oder des Rheins zu leiden hat, unsere Rückhaltebecken erst dann zu entleeren, wenn die Gefahr von Überschwemmungen gebannt ist?
Antworten:
zu 1. Hochwasserschutzeinrichtungen
Alle HRB- und RRB`s (Am Michelsberg, Ob den Gärten, Hatzenwies und Im Winterrot) haben ihre Funktion grundsätzlich erbracht.
- Am Michelsberg gibt es Erkenntnisse, dass an den Einlaufschächten kleinere Verbesserungen vorgenommen werden müssen um die Zuläufe und somit das Zuleiten in das Becken zu gewährleisten, wie z. B. Verbreiterung des Zulaufes im Pfeilerweg
- Ob den Gärten müssen kleinere Maßahmen getroffen werden um das direkte Zuleiten des Oberflächenwassers in das Becken zu erhöhen.
- HRB Hatzenwies hat Funktion erfüllt
- Im Winterrot gibt es keine verbesserungswürdigen Schwachpunkte. Aufgrund der brachliegenden Flächen im Gewerbegebiet kam es zu unwesentlichen Ableitungen in das Becken.
Der Wetterbach hat sein Aufnahmevermögen/Fassungsvermögen bestätigt.
zu 2. Hochwasserschutzkonzept
Das Gesamtkonzept der Schutzeinrichtungen ist im Grundsätzlichen nicht verbesserungswürdig.
zu 3. Entleerung Rückehaltebecken
Alle RRB`s haben eine festgelegte "Minimal-Drosselung" zur Ableitung des Rückstauwassers! Eine generelle zeitverzögerte Entleerung ist nicht möglich.
Allgemein:
Kleinere Schwachstellen, die aber keinen schwerwiegenden Einfluss auf das Gesamtkonzept haben, werden in den kommenden Wochen in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt ausgearbeitet.
Die Ergebnisse dieser Ausarbeitungen sollen bei entsprechender Finanzmittelfreigabe sukzessive umgesetzt werden.
Verbesserungswürdig wäre:
- ob bei vorhersehbaren außerordentlichen Wetterlagen eine stadtweit geregelte Rufbereitschaft ausgerufen wird, die sich vom Prinzip mit seinem Ablauf an das Winterdienstkonzept der Stadt Karlsruhe anlehnt.
Die Aktivierung einer RB hat sich am 31.05. - 02.06. mehr als nur gelohnt, es war gerechtfertigt und hat sich als notwendig bewahrheitet.
- die Art, der Umfang und die Unterhaltung- und Pflegearbeiten sämtlicher baulicher Einrichtungen, um das einwandfreie funktionieren zu gewährleisten.
Die zugehörigen Ratsdokumente (Sitzungsvorlagen und Sitzungsprotokolle) können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.