Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 12.11.2013 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1 - Verkehrs­­­si­tua­tion Wetter­s­­bach
TOP 2 - Infor­­ma­tion Verfah­rens­­stand Teil-Flächen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie
TOP 3 - Nieder­­schlags­er­eig­­nisse durch Starkregen am 31.05./01.06.2013
TOP 4 - Zwischen­­be­richt Walden­­ser­pfa­d/Wal­­den­­ser­­denk­­mal Palmbach
TOP 5 -
Errichtung eines Boule­­fel­­des


 TOP 1 - Verkehrs­­­si­tua­tion Wetter­s­­bach

Seit langer Zeit sind die beiden Stadtteile, Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach, insbe­­son­­dere auf der L623 einem hohen Durch­­­gangs­­ver­­kehr ausgesetzt. Bedingt durch die Baumaß­nah­men auf der Bundes­au­to­­bahn A 8 hat sich dieser in den letzten Monaten nochmals deutlich verstärkt. Insbe­­son­­dere der Schwer­last­­ver­­kehr führt zu extremen Lärmbe­läs­ti­gun­gen im Bereich der Durch­­­gangs­­straße. Dies führt zu viel Unmut bei den dort wohnhaften Bürge­rin­nen und Bürgern sowie im Ortschafts­rat, der sich mit dem Thema in der letzten Sitzung intensivst beschäf­tigt hat.

Die Probleme werden auch vom zustän­di­gen Ordnungs- und Bürgeramt erkannt, die dem Gremium Rede und Antwort standen. Eine Möglich­keit, die für Entlastung sorgen könnte, sehen die Vertreter darin, auf der L623 im Stadtteil Grünwet­ter­s­­bach auf der Wiesen­straße, von der Einmündung Am Herrenweg bis Ortsende, Am Wetterbach, 30 km/h bei Tag und Nacht einzu­füh­ren. Im Stadtteil Palmbach soll auf der L623 "Talstraße" ab Einmündung Waldbron­­ner Straße bis Ortsende ebenfalls 30 km/h von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens ausge­wie­­sen werden. Dazu wird derzeit vom Ordnungs- und Bürgeramt die Zustimmung beim Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe eingeholt. Damit verbunden waren für das Gremium weitere Fragen, wie sich beispiels­­weise eine solche Maßnahme auf den Fahrplan des ÖPNV auswirkt, bzw. ob die Fußgän­geram­pel in beiden Stadt­­tei­len so bestehen bleiben oder warum der 30 km/h-Bereich im Stadtteil Palmbach erst an der Waldbron­­ner Straße und nicht bereits an der Straße "Im Kloth" beginnen soll.

Die 30 km/h-Zonen werden aufgrund von Berech­­nun­­gen festgelegt. Davon kann und darf nicht abgewichen werden, so die Aussage des Fachamtes. Fußgän­geram­peln haben Bestan­d­­schutz, nur Neuein­rich­tun­­gen gibt es im ausge­wie­­se­­nen 30 km/h-Bereich nicht. Es wurde zugesagt, eine Stellung­­nahme bei den Verkehrs­­­be­trie­­ben zu den Auswir­­kun­­gen auf die Fahrpläne des ÖPNV einzuholen.

Des Weiteren ging dem Ortschafts­rat eine reine 30 km/h-Zone nicht weit genug zur Behebung der Verkehrs­­pro­bleme. Vielmehr ist nach Meinung aller im Ortschafts­rat vertre­te­­nen Fraktionen die Parkplatz­­si­tua­tion entlang der L623 zu klären. Hier soll noch in diesem Jahr bei einem Vor-Ort-Termin nach Verbes­­se­rungs­mög­lich­kei­ten gesucht werden. Eine weitere Anregung war, ein Durch­­fahrts­­ver­­­bot für LKW's zumindest partiell für beide Stadtteile anzuordnen, sowie der Vorschlag, die Einführung einer Mautgebühr. Letzteres liegt nicht im Zustän­dig­keits­­be­reich der Kommune. Aufgrund der ausge­wie­­se­­nen Bedar­f­­sum­lei­tungs­­stre­­cke für die Autobahn auf der L623 wird ein LKW-Durch­­fahrts­­ver­­­bot nur schwierig umzusetzen sein, so die Vertreter des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes abschlie­ßend. Der Ortschafts­rat nahm die Infor­­ma­tion zur Kenntnis.

TOP 2 - Infor­­ma­tion Verfah­rens­­stand Teil-Flächen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie

Von den Vertretern des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des wurde der Ortschafts­rat über den aktuellen Verfah­rens­­stand des Teilflä­chen­nut­­zungs­­­pla­­nes "Winde­ner­­gie" informiert. Danach liegen jetzt für die weitere Überar­­bei­tung des Planent­wur­­fes vertie­­fen­de Unter­­su­chungs­­er­­ge­b­­nisse vor, die nun weitest­­ge­hend abgeschlos­­sen sind. Nach den aktuellen Unter­­su­chungs­­er­­ge­b­­nis­­sen gibt es neue Erkennt­­nisse, die zu gravie­ren­­den Restri­k­tio­­nen führen. Diese haben zur Konsequenz, dass ein Großteil der bishe­ri­gen Flächen­ku­­lisse mit so starken Restri­k­tio­­nen behaftet ist, dass eine Ausweisung als Konzen­tra­ti­­ons­­zone für die Winde­ner­­gie wohl nicht mehr möglich sein dürfte. Zentrale Bedeutung haben hierbei der Arten­­schutz sowie die Belange der Flugsi­che­rung, heißt es in den Ausfüh­run­gen des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des. Wie sich bereits im Sommer anhand der Zwischen­er­­ge­b­­nis­se angedeutet hatte, verdeut­­li­chen die Ergebnisse nun die hohe Relevanz des Arten­­schut­­zes für die Bewertung insbe­­son­­dere unserer Flächen C5, C6, Edelber­g/­­Kohl­­platte. Nach den gutach­ter­­li­chen Überprü­fun­gen des Büros Bioplan, Bühl, legen die Ergebnisse nahe, unter anderem genau diese beiden Flächen für den Teilflä­chen­nut­­zungs­­­plan nicht weiter zu verfolgen. Das arten­­schutz­recht­­li­che Konflik­t­­po­ten­tial wird für diese Flächen als sehr hoch bewertet.

Des Weiteren liegt auch von der DFS - Deutschen Flugsi­che­rung GmbH eine neue Stellung­­nahme vor. Diese aktuelle Beurtei­­lung der DFS wurde Seitens der Planungs­­­stelle und dem Regio­nal­­ver­­­band Mittlerer Oberrhein angefor­­dert, weil die jeweils bisher vorlie­­gen­­den Stellung­­nah­­men teilweise unter­­schie­d­­li­che Inter­pre­ta­tio­­nen auswiesen.

Definiert sind in dieser Stellung­­nahme von September 2013 die Restri­k­tio­­nen in präzise definier­ten Radial­­be­rei­chen im Schutz­­be­reich (15 km Umkreis) des "Drehfunk­­feu­ers Karlsruhe" bei Pfinztal-Wöschbach (DVOR). Danach beurteilt die DFS zwei im Gebiet des Nachbar­­schafts­­ver­­­bands Karlsruhe liegende Radial­­be­rei­che als "gänzlich ungeeignet" für die Ausweisung von Konzen­tra­ti­­ons­­zo­­nen. In diesem ausge­wie­­se­­nen Bereich liegt ebenfalls die Vorschlags­flä­che C5, C6, Edelber­g/­­Kohl­­platte. Nach den weiteren Ausfüh­run­gen der Vertre­te­rin und des Vertre­ters vom Nachbar­­schafts­­ver­­­band Karlsruhe erscheinen die Belange der Flugsi­che­rung so bedeutsam, dass die Planungs­­­stelle nun mehr davon ausgeht, dass die Flächen C5, C6 für die Darstel­­lung als Konzen­tra­ti­­ons­­zo­­nen im aktuellen Verfahren nicht mehr einbezogen werden können. Konkret lautete die Aussage: "Die Fläche steht nicht mehr zur Diskussion."

Zuvor äußerten alle im Ortschafts­rat vertre­ten­­den Fraktionen Kritik am Nachbar­­schafts­­ver­­­band dahin­­ge­hend, dass für den so wichtigen Tages­­ord­­nungs­­­punkt keine entspre­chen­de Beschluss­vor­­lage zur Verfügung gestellt wurde. Vor diesem Hinter­­grund gab der Ortschafts­rat auch keine Stellung­­nahme ab, sondern nahm die Infor­­ma­tion des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des Karlsruhe nur zur Kenntnis.

TOP 3 - Nieder­­schlags­er­eig­­nisse durch Starkregen am 31.05./01.06.2013

In seiner letzten Sitzung wurde der Ortschafts­rat über die Nieder­­schlags­er­eig­­nisse und Starkregen im Frühsommer dieses Jahres sowie die Folgen und die bisher umgesetz­ten Verbes­­se­rungs­maß­nah­men informiert. Für die Ursache waren aus Sicht der Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach im Wesent­­li­chen vier Gründe verant­wor­t­­lich:
1. lang anhaltende winter­­li­che Witte­rungs­­­ver­hält­nisse mit erhöhten Nieder­­schlags­­men­­gen bis Ende März
2. landwir­t­­schaft­­li­che Nutzflä­chen mit kaum fortge­­schrit­te­­ner Vegeta­ti­­on­spe­ri­o­de
3. gesättigte Wald- und Wiesen­bö­den durch lang anhal­ten­­den Regen im April und Mai
4. extreme Starknie­­der­schläge am 31.05.2013 und 01.06.2013

Anhand einer Bilddo­­ku­­men­ta­tion wurden verschie­­de­ne Schwach­s­tel­len nochmals aufgezeigt. Deutlich gemacht wurde aber auch, dass das Gesam­t­­kon­­zept der Entwäs­se­rungs- und Schutzein­rich­tun­­gen in den Hochwas­­ser­rück­hal­te­­be­­cken und den Regen­rück­hal­te­­be­­cken im Wesent­­li­chen für die durch­­schnit­t­­li­chen und überdurch­­schnit­t­­li­chen Nieder­­schlags­­men­­gen nicht verbes­­se­rungs­wür­dig sind. Bei kurzfris­ti­­gen Regener­eig­­nis­­sen mit sehr extrem hohen Nieder­­schlags­­men­­gen bedarf es jedoch einiger ergän­zen­der Maßnahmen. Ausgemacht wurden rund 20 Schwach­s­tel­len, die in den kommenden zwei, drei Jahren mit einem Kosten­vo­lu­­men von ca. 300 000 Euro bis 350 000 Euro umgesetzt werden sollen. Zwei bauliche Maßnahmen im Bereich Verlän­ge­run­gen "Pfeilerweg" und "Am Stein­häusle" sind bereits abgeschlos­­sen. Die dritte Maßnahme, in der Esslinger Straße, befindet sich gerade in der Umsetzung. Auch wird derzeit bei der Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach ein Rufbe­reit­­schafts­­kon­­zept ausge­ar­­bei­tet, um bei vorher­­seh­­ba­ren außer­or­dent­­li­chen Wetter­la­­gen durch den Wetter­­dienst, wie extreme Nieder­schläge oder Orkane, bereit­­schafts- und einsatz­fä­hig zu sein.

Befürch­tun­gen aus der Mitte des Ortschafts­ra­tes, die Regen­rück­hal­te­­be­­cken könnten einem 50-jährigen Hochwasser nicht stand halten, konnten ausgeräumt werden, weil die regionalen Nieder­­schlags­auf­­zeich­­nun­­gen aus den vergan­­ge­­nen Jahrzehn­ten deutlich gemacht haben, dass vor allem die Monate April und Mai als ungewöhn­lich regnerisch bezeichnet wurden und deshalb die Regen­­men­­gen ungewöhn­lich hoch waren. Sodann nahm der Ortschafts­rat die Infor­­ma­tion zur Kenntnis und stimmte der weiteren Vorge­hens­­weise zu.

TOP 4 - Zwischen­­be­richt Walden­­ser­pfa­d/Wal­­den­­ser­­denk­­mal

In einem Zwischen­­be­richt wurde der Ortschafts­rat über den aktuellen Verfah­rens­­stand informiert. Der geplante Walden­s­er­­weg, so die Verwaltung setzt sich im Wesent­­li­chen aus folgenden Elementen zusammen:

1. An neun ortshis­to­ri­­schen Plätzen sollen auf Infor­­ma­ti­­ons-/Geschichts­ta­­feln verschie­­de­ne Themen zur Ortsge­­schichte der "Waldenser" aufge­­grif­­fen werden.

Die Umsetzung wird auf Stelen erfolgen, die dem infor­­ma­ti­­ven- und geschicht­­li­chen Anspruch entspre­chen. Die Fertig­s­tel­­lung der Texte ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

2. Errichtung Walden­­ser­­denk­­mal am Standort des ersten Palmbacher Rathauses

Für die Gestaltung eines solchen Denkmales soll ein Wettbewerb mit zwei oder drei Künstlern ausge­­schrie­­ben werden. Aktuell ist das Kulturamt beauftragt und arbeitet daran mit Künstlern Kontakt aufzu­­neh­­men. Die Entschei­­dung über das auszu­wäh­lende Kunstwerk selbst liegt dann beim Ortschafts­rat und bei der Kunst­­­kom­­mis­­sion nach vorheriger Abstimmung mit der Arbeits­­gruppe "Waldenser". Als reali­­sier­­ba­­rer Zeitpunkt wird für die Künst­ler­aus­­wahl Sommer 2014 anvisiert. Als Stadt­­­teil­pro­jekt könnte die Errich­tung des Denkmals dann zum 300. Stadt­­­ge­­burts­­tag 2015 erfolgen.

3. Lapidarium auf dem Palmbacher Friedhof

Das Lapidarium auf dem Friedhof in Palmbach ist bereits angelegt und kann mit Grabs­tei­­nen, die Palmba­cher Walden­­ser­na­­men beinhalten, umgesetzt werden.

Der Ortschafts­rat nahm den Zwischen­­be­richt zur Kenntnis.

TOP 5 - Errichtung eines Boule­­fel­­des

Mit der Errichtung eines Boule­­fel­­des im Grünzug zwischen Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach auf Höhe der Senio­ren­re­­si­­denz kann die im Jahre 2010 beschlos­­se­ne Planung zur Aufwertung des Grünbe­rei­ches als letzter Baustein umgesetzt werden. Das Boulefeld hat eine Größe von 10x15 Metern und erhält eine Sandstein­qua­­de­r­ein­fas­­sung. Diese Sandstein­qua­­der werden teilweise mit Banklatten belegt, so dass dort auch Sitzge­le­­gen­hei­ten entstehen. Einstim­­mung sprach sich der Ortschafts­rat für die Errichtung des Boule­­fel­­des aus und beauf­­tragte die Ortsver­­wal­tung mit der Umsetzung


Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de