Was sonst noch 2001 geschah

Aus der Ortschaftsratssitzung vom 05. November 2001

 

- Fortschreibung Regionalplan
- Vollsperrung L 623
- Schulleitersituation an den beiden Grundschulen

Der Ortschaftsrat Wettersbach hat in seiner 22. Sitzung am Dienstag, 05.11.2001 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1 Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein

Neufassung des Kapitels 4.2.5 - Erneuerbare Energien
hier: Stellungnahme für Grünwettersbach und Palmbach

Bereits in seiner Sitzung am 20.09.2001 hat sich der Ortschaftsrat mit dem Thema Windkraftanlagen in Wettersbach

beschäftigt. Beratungsgegenstand waren sowohl die Fortschreibung des Regionalplanes als auch zwei konkrete Bauvoranfragen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Gemarkung Wettersbach. Beide Bauvoranfragen wurden vom Gremium mehrheitlich abgelehnt. Dieser Entscheidung hat sich zwischenzeitlich auch das Bauordnungsamt mit negativen Bescheiden zu den Anfragen angeschlossen.

Somit konnten sich die Beratungen auf die Fortschreibung des Regionalplanes und hier insbesondere auf das Kapitel 4.2.5 - Erneuerbare Energien - konzentrieren. Auslöser hierfür war ein gemeinsamer Antrag der Gemeinderatsfraktionen von SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen, der fordert, bestimmte Stellen im Karlsruher Osten und hierunter auch auf Gemarkung Wettersbach, aus dem im Regionalplan vorgeschlagenen Ausschlussgebiet herauszunehmen. Zu einer Entscheidung kam es hierüber in der Septembersitzung nicht, da mehrheitlich noch ein erheblicher lnformationsbedarf zu diesem brisanten Thema geltend gemacht wurde.

Seitens der Ortsverwaltung wurde zur Sitzung deshalb ein Vertreter des Stadtplanungsamtes eingeladen, der die Vorgaben für den neuen Regionalplan dem Gremium nochmals eingehend erläuterte. Für große Windkraftanlagen gibt es bestimmte Vorzugsgebiete, in denen Bedingungen technischer, gestalterischer und landschaftstypischer Art für solche Mühlen gelten, in Ausschlussgebieten dagegen sind sie nicht erlaubt, von kleinen, einzelnen Windrädern eventuell abgesehen. Vorzugsgebiete gibt es in der Gesamtstadt Karlsruhe und somit auch auf der Gemarkung Wettersbach nicht, führte Herr Maruhn vom Stadtplanungsamt, weiter aus.

In einer kontrovers geführten Diskussion ist der Ortschaftsrat dem Beschlussantrag der Ortsverwaltung gefolgt und dem Kapitel - Erneuerbare Energien - im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein für den Bereich Wettersbach bei vier Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt, über den nun noch der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung für die Gesamtstadt Karlsruhe zu befinden hat.

TOP 2 Vollsperrung der L 823 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier
Information

Nach den ursprünglichen Planungen für die Anschlussarbeiten der B3-Umgehung an die L 623 war lediglich eine halbseitige Sperrung geplant. Die kurzfristig anberaumte Vollsperrung, über die die Ortsverwaltung erst am 23. Oktober 2001 informiert wurde, führte deshalb zu großem Unmut innerhalb der Bevölkerung. Sowohl die Autofahrer als auch die Buspassagiere müssen einen erheblichen Umweg und damit verbunden einen erhöhten Zeitaufwand in Kauf nehmen.

Entweder geht es über die A8 oder über Hohenwettersbach (K 9652). Doch gerade hier sind Behinderungen durch Baustellen und den schmalen Abstieg in der Hohenwettersbacher Straße in Grünwettersbach vorprogrammiert. Bleibt die ausgeschilderte Umleitung. Sie führt über Durlach und Stupferich. Diese Route ist auch von den Bussen zu nehmen. Bedauerlich dabei ist, dass die Haltestelle ,,Grünwettersbach Rathaus" nicht mehr bedient wird. Die Fahrzeiten verlängern sich dadurch bis zu 16 Minuten. Dabei wird die Linie 47 vom Hauptbahnhof zum ,,Zündhüttle" über Durlach und Stupferich nach Wettersbach umgeleitet. Anstelle der Linie 45 (Durlach - Palmbach) wird die Linie 23 von Durlach über Stupferich hinaus bis Grünwettersbach verlängert.

Einstimmig erbrachten alle im Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen ihren Unmut über diese Situation zum Ausdruck.

Alle daran beteiligten Ämter wurden aufgefordert, für die Bürgerinnen und Bürger der Höhenstadtteile nach effektiven Lösungen zu suchen. Seitens der Ortsverwaltung wurde zugesagt, mit den Verantwortlichen weiter zu verhandeln und den Ortschaftsrat über die Ergebnisse zu informieren. Beschlüsse waren keine zu fassen.

TOP 3 Schulleitersituation an den beiden Grundschulen


Heinz-Barth-Grundschule Grünwettersbach und Waldenser Grundschule Palmbach
Information

 

Der Ortschaftsrat informierte sich über die Schulleitersituation an den Wettersbacher Schulen. Eine Verkettung unglücklicher Umstände hat dazu geführt, dass derzeit zwei von drei Schulen in Grünwettersbach und Palmbach nur kommissarisch geleitet werden.

1. Heinz-Barth-Grundschule Grünwettersbach

An dieser Schule ist die Schulleiterstelle seit Schuljahresbeginn 1999/2000 vakant. Seither wird sie kommissarisch geleitet. Für die Stellenausschreibung war zunächst die Entscheidung über die Bildung eines dritten Grundschulbezirkes in Wettersbach abzuwarten. Erst danach war der Weg zur Ausschreibung frei. Auf Grund mehrerer personeller Engpässe beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe kam es dann leider zu weiteren Verzögerungen, bis das Stellenbesetzungsverfahren in Gang gesetzt wurde.

Nach den nun vorliegenden Informationen vom Oberschulamt und vom Staatlichen Schulamt Karlsruhe kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Wiederbesetzung der Schulleiterstelle an der Heinz- Barth - Grundschule in Grünwettersbach unmittelbar bevorsteht.

2. Waldenser Grundschule Palmbach

Sowohl dem Schulträger als auch der Schulbehörde wurde erst kurz vor Ende des Schuljahres 2000/2001 bekannt, dass die Schulleiterin mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 ihr Amt als Rektorin an der Waldenser Grundschule nicht mehr aufnimmt.

Deshalb wird die Grundschule in Palmbach derzeit ebenfalls kommissarisch geleitet. Eine zügige Wiederbesetzung der Schulleiterstelle ist der Ortsverwaltung Wettersbach von den Schulbehörden zugesagt.

 

Der Ortschaftsrat nimmt die Informationen über die Schulleiterstellen zur Kenntnis.

(Aus Wettersbacher Anzeiger Nr. 46, vom 15. November 2001)