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Hauptkategorie: Aktuelles
Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2011 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1       Veröffentlichung Baulandkataster für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach nach § 200 Abs. 3, S. 2 Baugesetzbuch

TOP 2       Beschulung von behinderten Kindern in der Heinz-Barth-Schule Wettersbach, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

 

 


 

TOP 1       Veröffentlichung Baulandkataster für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach nach § 200 Abs. 3, S. 2 Baugesetzbuch
In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Wettersbacher Ortschaftsrat mit der geplanten Veröffentlichung des Baulandkatasters für die beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach beschäftigt. In einem ausführlichen Vortrag erläuterte Bernhard Eldracher vom Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe die Merkmale und Hintergründe des Baulandkatasters. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist § 200 Absatz 3 des Baugesetzbuches. Ein wichtiger Grundsatz einer darin verankerten nachhaltigen Entwicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat deshalb bereits im Jahre 2006 den Beschluss gefasst, ein gesamtstädtisches Baulandkataster aufzustellen, die Innenentwicklung generell vorrangig zu fördern und damit den Flächenverbrauch zu minimieren.
Mit einem Pilotprojekt hat das Liegenschaftsamt mit der Zusammenstellung von Baulücken und sofort bebaubaren Baulandflächen im Stadtteil Durlach begonnen.
Nun soll das Baulandkataster um die östlichen Stadtteile und somit auch auf Grünwettersbach und Palmbach ausgedehnt werden. Das Baulandkataster kann Bauwilligen, Architekten oder sonstigen Interessenten als wichtige Informationsquelle dienen und damit zu einer Aktivierung dieser beachtlichen Bauflächenreserve führen.
Bevor es zur Veröffentlichung kommt, sind jedoch enge, dem Datenschutz geschuldete Grenzen einzuhalten. So ist die Absicht, das Baulandkataster zu veröffentlichen, einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben. Zuvor werden nach Aussage des Fachamtes alle Eigentümer persönlich angeschrieben und können somit einer Veröffentlichung widersprechen. Nur wenn der Grundstückseigentümer nicht widerspricht oder seine Einverständniserklärung erteilt, wird die Stadt die Grundstücksdaten, wie Flurstücknummer, Straßenname und Grundstücksgröße über Listen im Internet oder zu Einsichtnahme beim Liegenschaftsamt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. In der anschließenden ortschaftsrätlichen Diskussion wurde insbesondere auf die Auflistung aller städtischen Grundstücke wie gleichermaßen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Wert gelegt. Das Gremium nahm die Veröffentlichung des Baulandkatasters für die beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach einstimmig zur Kenntnis.


TOP 2       Beschulung von behinderten Kindern in der Heinz-Barth-Schule Wettersbach, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Mit der Frage, ob und inwieweit das Schulgebäude der Heinz-Barth-Schule von behinderten Schülerinnen und Schülern, unabhängig von deren Behinderungsgrad besucht werden kann, beschäftigt sich der Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion.
Konkret wird der Antrag mit der Behindertenrechtskonvention Nr. 24 begründet, die eine integrative Beschulung von behinderten Menschen ausdrücklich fordert und einen Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2013/2014 dahingehend ableitet, dass diese Schülerinnen und Schüler auch allgemein bildende Schulen besuchen können. Deshalb soll nun geprüft werden, welche infrastrukturellen Möglichkeiten vorhanden, bzw. welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Im Rahmen der Bildungsplanung wird eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe "Inklusion" eingesetzt, lautet die Antwort der Verwaltung. Vom Staatlichen Schulamt wurde bereits eine Datenerhebung vorgenommen, die derzeit ausgewertet wird. Diese soll dann in der Arbeitsgruppe "Schulentwicklung" vorgestellt werden. Dabei werden auch die konkreten technischen und baulichen Erfordernisse besprochen. Solange nicht an allen Schulen die grundsätzlichen Vorraussetzungen zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung gegeben sind, sollen zunächst Schwerpunktschulen entstehen, deren Standorte auch mit den Ortsverwaltungen abgestimmt werden.
Das Gremium nahm die Antwort positiv zur Kenntnis und erklärte den Antrag damit für erledigt.


Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de