Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2010 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1 Straßensanierungsmaßnahmen Egerlandstraße, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

TOP 2 Anbringung von 3-4 Vorrichtungen zur Bekanntmachung von Veranstaltungshinweisen z. B. der Wettersbacher Vereine an vorhandenen Peitschenlampen (Straßenbeleuchtungen), Antrag der CDU-FW Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

TOP 3       Bedarfsprüfung für Beherbergungsbetrieb, Antrag der CDU-FW Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

 


TOP 1       Straßensanierungsmaßnahmen Egerlandstraße, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Im Antrag wird eine umfassende Aufklärung von den zuständigen Ämtern der Stadt Karlsruhe über die seit Wochen ruhenden Baumaßnahmen in der Egerlandstraße gefordert. Die Straße ist seit sechs Wochen aufgerissen, die Grundstücke sind nicht begeh- und befahrbar, was zu erheblichen Eingriffen in den Lebensablauf der dortigen Bewohner führt, heißt es in der Begründung des Antrages.
In einer ausführlichen Stellungnahme geht das zuständige Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe auf die Umstände ein, die zu dieser Verzögerung geführt haben.
Aufgrund des zügigen ersten Bauabschnittes in der Egerlandstraße war das Tiefbauamt zu Beginn der Bauarbeiten zuversichtlich, die vorgesehenen Bauzeiten einzuhalten. Leider ergaben sich im zweiten Bauabschnitt Erschwernisse, die nicht vorhersehbar waren. Dies betraf sowohl den Untergrund als auch die angetroffene Lage der Versorgungsleitungen im Untergrund.
Wie bei jeder Baumaßnahme werden im Vorfeld sowohl die Untergrundverhältnisse als auch die Lage der Leitungen erkundet. Die Bodenuntersuchungen können verständlicherweise nur punktuell erfolgen. Es kann deshalb nie ausgeschlossen werden, dass gerade bei Tiefbauarbeiten im Untergrund andere Verhältnisse vorgefunden werden und daher die Bauabläufe umgestellt werden müssen. Bezüglich der Lage der Versorgungsleitungen muss auf bestehende Leitungskataster zurückgegriffen werden. Auch hier gibt es Unsicherheiten, die sich erst bei den Aufgrabungen im Rahmen der Bauausführung feststellen lassen.
Die entstandenen Verzögerungen im Bezug auf die Versorgungsleitungen sind sehr bedauerlich. Da die verschiedenen Leitungsträger jedoch eigenverantwortlich für die Verlegungen ihrer Leitungen zuständig sind, kann das Tiefbauamt für die Straßen nicht ohne deren Einverständnis Leitungsverlegungen vornehmen. Es wird jedoch versichert, dass das Tiefbauamt mit Nachdruck bemüht war, einen kontinuierlichen Bauablauf zu erzielen. Die zeitliche Verzögerung, die dennoch bis zur vertraglichen Einigung zwischen den Leitungsträgern und dem Bauunternehmer entstanden sind, wird sehr bedauert.
Neben einer weiteren Diskussion im Gremium wird der Antrag unter der Bedingung, dass seitens des Tiefbauamtes ein weiterreichender Bauzeitenplan vorgelegt wird, als erledigt erklärt.

TOP 2       Anbringung von 3-4 Vorrichtungen zur Bekanntmachung von Veranstaltungshinweisen z. B. der Wettersbacher Vereine an vorhandenen Peitschenlampen (Straßenbeleuchtungen), Antrag der CDU-FW Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Nach dem Antrag soll seitens der Verwaltung geprüft werden, ob es möglich ist, an den örtlichen Straßenlampen in Grünwettersbach und Palmbach jeweils 3-4 Vorrichtungen zu montieren, an denen die örtlichen Vereine auf ihre Veranstaltungen hinweisen können. Die Hinweise an den Lampen wären gut sichtbar und die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch die Plakatwerbung in Grünstreifen oder auf bestimmten Plätzen könnten damit reduziert werden, so die Begründung des Antrages.
In der anschließenden Diskussion im Ortschaftsrat wurden die Vor- und Nachteile einer derartigen Werbemöglichkeit abgewogen. Thema war insbesondere die Organisation und die Überwachung dieser Plakatierung. Zunächst ist jedoch eine grundsätzliche Zustimmung der städtischen Ämter, vor allem von den Stadtwerken als Eigentümer der Straßenlampen erforderlich, so die Stellungnahme der Ortverwaltung. Danach soll ein Vorschlag zur Umsetzung dieses Antrages vorgelegt werden.


TOP 3       Bedarfsprüfung für Beherbergungsbetrieb, Antrag der CDU-FW Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Aufgrund der verkehrsgünstigen Anbindung der Höhenstadtteile, sowie der zukünftigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten wird von den Antragstellern ein Bedarf für einen Hotel- bzw. Beherbergungsbetrieb gesehen. Ein konkreter Bedarf soll deshalb vom zuständigen Fachamt in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband über eine Bedarfsanalyse ermittelt werden.
Quer durch alle im Ortschaftsrat vertretene Fraktionen wird der Antrag begrüsst. Auch aus Sicht der Ortsverwaltung ist ein subjektiver Bedarf ersichtlich, weil immer wieder Anfragen nach Übernachtungsmöglichkeiten am Ort eingehen. Zur objektiven Begründung ist jedoch vor einer Investitionsentscheidung sowohl eine Langzeitbetrachtung als auch eine breit angelegte Untersuchung mit detaillierten und qualifizierten Prognosen über eine zukünftige Entwicklung erforderlich.
Vor diesem Hintergrund hat die Ortsverwaltung zugesagt, die entsprechenden Fachämter mit einer Bedarfsanalyse zu beauftragen.


Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.gruenwettersbach.de