Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 16.07.2013 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1 - Stadt­­­ge­­burts­­tag 2015

TOP 2 - Betreu­ungs­­­be­darf Kinder­­gar­ten­plätze. Bericht­er­­stat­tung über die Auslastung der örtlichen Kinder­gär­ten- und Kinderkrip­­pen­plätze, Antrag der CDU/FW - Ortschafts­rats­frak­tion

TOP 3 - Teilnut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie I, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion

TOP 4 - Teilnut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie II, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
 
TOP 5 - Teilflä­chen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie
a) Ergebnis der Gespräche bezüglich Entwurf des Teil-FNP zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Ettlingen
b) Bericht zum aktuellen Sachstand
Inter­frak­tio­­nel­­ler Antrag der CDU/FW, SPD- und FDP-Ortschafts­rats­frak­tion
 
TOP 6 - Hochwasser durch Starkregen
Bericht­er­­stat­tung über Erkennt­­nisse nach dem Starkregen (Anfrage der CDU-FW-Fraktion)


TOP 1 - Stadt­­­ge­­burts­­tag 2015

Die Stadt Karlsruhe feiert im Jahr 2015 ihren 300. Geburtstag. Mit diesem besonderen Jubiläum soll die Chance genutzt werden, die Stärken der Stadt für die Bürger­schaft erlebbar zu machen und gleich­­zei­tig verstärkt nach außen zu tragen. Damit soll das Jubiläum zur Inves­ti­tion in die Zukunft der Stadt werden.
Das Gesam­t­­kon­­zept für das Stadt­ju­bi­läum wurde dem Ortschafts­rat vom Stadt­­­mar­ke­ting vorge­­stellt.
Zeitlich erfährt das Jubilä­ums­jahr 2015 mit dem Festi­val­­som­­mer vom 17. Juni (dem Tag der Grund­­stein­le­­gung der Stadt) bis zum 24. September (dem Tag der Veröf­fent­­li­chung des Privi­le­­gien­­briefs des Stadt­grün­ders) eine klare Akzent­­set­­zung. Eröffnungs- sowie Abschluss­­ver­­an­­stal­tung, eine besondere Gestaltung klassi­­scher Karlsruher Feste sowie die Ergebnisse des Ideen­wet­t­­be­werbs werden in diesem Zeitraum erlebbar sein.
Um ein attrak­ti­­ves Rahmen­pro­­gramm im Jubilä­ums­jahr gestalten zu können, sollen auch die Stadtteile mit entspre­chen­­den Projekten einge­­bun­­den werden. Insgesamt steht hierfür ein Budget in Höhe von 600.000,00 € (2,00 € pro Einwohner) zur Verfügung. Gemäß der Einwoh­ner­­zahl stehen also den Stadt­­tei­len Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach 12.000 € zur Verfügung. Alle Wetter­s­­ba­cher Bürge­rin­nen und Bürger sowie sämtliche Vereine und Organi­sa­tio­­nen haben die Möglich­keit entspre­chen­de Vorschläge bei der Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach einzu­rei­chen.
Im Herbst 2013 soll dann im Rahmen eines Bürger­be­tei­­li­­gungs­­pro­­zes­­ses nochmals ein separater Workshop statt­­fin­­den, bevor dann im November über einen endgül­ti­gen Beitrag zum Stadt­ju­bi­läum entschie­­den wird.
Das Gremium nahm die Infor­­ma­tion und die Vorge­hens­­weise zur Betei­­li­­gung am Stadt­ju­bi­lä­um zustimmend zur Kenntnis.

TOP 2 - Betreu­ungs­­­be­darf Kinder­­gar­ten­plätze

Bericht­er­­stat­tung über die Auslastung der örtlichen Kinder­gär­ten- und Kinderkrip­­pen­plätze
Antrag der CDU/FW - Ortschafts­rats­frak­tion
 
Die Antrag­s­tel­­ler haben die Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach beauftragt über die aktuelle Lage des Bedarfs und der Kapazität der örtlichen Kinder­gär­ten- und Kinder­­grip­­pen­ein­rich­tun­­gen in Wetter­s­­bach zu infor­­mie­ren.
Sehr ausführ­lich wurde dem Gremium die derzei­ti­ge Ist-Situation an den Wetter­s­­ba­cher Kinder­gär­ten und Tages­­ein­rich­tun­­gen von einer Vertre­te­rin der Sozial- und Jugend­be­hörde erläutert. Danach stehen in allen drei Einrich­tun­­gen 173 Plätze zur Verfügung, davon aktuell 152 für Kinder von drei bis sechs Jahren. 37 Plätze mit einem Ganzta­­ge­s­an­­ge­­bot (GT), 136 mit verlän­ger­ter Öffnungs­­­zeit (VÖ). Derzeit gibt es 21 Plätze für Kinder U3 (unter drei Jahren) überwie­gend mit VÖ.
Durch einen Um- und Ausbau in der Kita St. Thomas werden insgesamt 20 Plätze für U3 geschaffen. Die ersten zehn Kinder sollen zum September 2013 aufge­nom­­men werden, die zweite Gruppe eröffnet zum 01.01.2014. Aufge­nom­­men werden sowohl 1-Jährige sowie 2-Jährige, um eine Mischung zu erreichen und im folgenden Jahr wieder Kinder aufnehmen zu können.
Für die Bedarfs­­pla­­nung wird eine Quote von 40 % für den U3-Bereich angenommen. Das Anmelde- und Aufnah­­me­­ver­­fah­ren für das Kinder­­gar­ten­jahr 2013/14 ist abgeschlos­­sen. Auf der Warteliste für den U3-Bereich befinden sich 46 Kinder. Die Zahl kann nur eine Tendenz für den konkreten Platz­­be­darf wieder­­­ge­­ben, da manche der Eltern ander­wei­tig einen Platz gefunden haben, aber für einen möglichen Wechsel auf der Warteliste stehen bleiben wollen.
Mit der großen Warteliste erleben die Einrich­tun­­gen trotz des neuen Rechts­an­­spru­ches ab 01.08.2013 bisher keinen massiven Druck der Eltern. Es muss aller­dings davon ausge­­gan­­gen werden, dass der Ausbau nicht ausreicht.
Tenden­­zi­ell wird vor allem für die U3-Kinder eher ein VÖ-Platz gewünscht. Aktuell fehlen ca. vier Plätze für Ü3-Jährige. Damit wird deutlich, dass die rechne­ri­­schen Fehlbe­darfe nicht unbedingt den tatsäch­li­chen Bedarf wider­­spie­­geln.
Grund­sätz­lich obliegt die Platz­­ver­­­gabe den Trägern, wobei Geschwis­ter­kin­­der für alle als Vorzugs­­kri­te­rien gelten. Für die Aufnahmen spielen allerdings auch andere Kriterien, wie Dring­­lich­keit und Alter­ss­truk­tur der Gruppen, eine Rolle. Für das kommende Kinder­­gar­ten­jahr war die Situation so, dass Geschwis­ter­kin­­der aus dem U3-Bereich abgelehnt werden mussten, um genug Ü3-Kinder aufnehmen zu können. Alle Geschwis­ter­kin­­der konnten allerdings einen U3-Platz im katho­­li­­schen Kinder­­gar­ten bekommen.
In der anschlie­ßen­den Diskussion wurde auch der Fachkräf­teman­gel erörtert. Dieser sei in der Tat neben dem Ausbau der Plätze zur Quali­täts­si­che­rung ein zusätz­li­ches Problem, an dem man aber intensiv arbeitet, so die Vertre­te­rin der Sozial- und Jugend­be­hörde.
Um möglichst schnell auf eventuelle Fehlent­wick­­lun­­gen reagieren zu können, sollte regelmäßig über die Situation im Gremium berichtet werden, hieß es in der Stellung­­nahme aller Fraktionen, die den Bericht abschlie­ßend zur Kenntnis nahmen.

TOP 3 - Teilnut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie I
Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
TOP 4 - Teilnut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie II
Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
TOP 5 - Teilflä­chen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie
a)Ergebnis der Gespräche bezüglich Entwurf des Teil-FNP zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Ettlingen
b) Bericht zum aktuellen Sachstand
Inter­frak­tio­­nel­­ler Antrag der CDU/FW, SPD- und FDP-Ortschafts­rats­frak­tion
 
Aufgrund des sachlichen und fachlichen Zusam­­men­hangs wurden die drei Anträge gemeinsam beraten.
Zunächst ging ein Vertreter der Planungs­­­stelle des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des konkret auf die neuesten Prüfer­ge­b­­nisse ein und stellte diese dem Gremium vor. Danach gibt es im gesagten Unter­­su­chungs­­­ge­­biet C5 und C6 als mögliche Konzen­tra­ti­­ons­flä­chen für Windkraft­an­la­­gen ein "sehr hohes arten­­schutz­recht­­li­ches Konflik­t­­po­ten­tial".
In der Nähe der angedach­ten Standorte sollen nach dem vorlie­­gen­­den Gutachten Rotmilane und Wander­fal­ken brüten. Deswei­te­ren gebe es Konflik­t­­si­tua­tio­­nen mit Landschafts­­schutz­­ge­­bie­ten sowie mit dem Richtfunk.
Konkret wurde dann noch auf die Vorsor­­ge­ab­stän­de einge­­gan­­gen. Modellhaft wurden zwei Planungs­fäl­le angesetzt, nämlich der Betrieb von einer und drei Winde­ner­­gie­an­la­­gen. Auf dieser Basis wurden folgende Abstände ins Konzept einbezogen:
zu reinen Wohnge­­bie­ten: 1.100 m (bei 3 WEA) bzw. 750 m (bei 1 WEA)
allgemeine Wohnge­­biete: 750 m bzw. 500 m
Einzel­häu­ser (Wohnen): 500 m bzw. 300 m
Diese Abstände resul­tie­ren aus den zu erwar­ten­­den Lärmim­mis­­sio­­nen. Sie stellen Planungs­­­kri­te­rien dar, die je nach Referenz­an­lage diffe­rie­ren können. Zu berück­sich­ti­­gen ist ferner die Möglich­keit, dass im Geneh­­mi­­gungs­­­ver­­fah­ren auch ein anderer Anlagentyp mit geringerer Schal­le­­mis­­sion und/oder ein schall­re­­du­­zier­ter Betrieb in der Nacht vorgesehen ist.
Die Abstände der Vorschlags­flä­che C6 - Edelberg (1. Priorität) zu Siedlungen betragen mindestens:
- Ortsrand Grünwet­ter­s­­bach 1.000 m
Damit ist der Abstand zum Schall­­schutz bei 1 WEA (750 m) überschrit­ten, der Abstand zu WR (für 3 WEA 1.100 m) in einer Teilfläche um bis zu 100 m unter­­schrit­ten; dies wäre im konkreten Geneh­­mi­­gungs­­­ver­­fah­ren noch zu thema­ti­­sie­ren.
- Einzel­häu­ser im Umfeld Bundes­s­traße 3: 500 m
Entspricht Abstand zum Schall­­schutz der TA-Lärm bei 3 WEA
- Die Abstände der Vorschlags­flä­che C 6 - Edelberg (Teil 2. Priori­tät)
- Ortsrand Grünwet­ter­s­­bach 750 m
Entspricht Abstand zum Schall­­schutz für WR bei 1 WEA
Die Anwendung der erwei­ter­ten Vorsor­­ge­­be­stände, die über das rechtlich erfor­­der­­li­che Maß hinaus­­ge­hen, dient der Konfklik­t­re­­du­­zie­rung.
Sie bieten plane­ri­­sche Hinweise und können zu Empfeh­­lun­­gen zur Flächen­ein­­gren­­zung führen. Dies muss der Planungs­trä­ger jeweils begründen, da bei Auswei­sung von Konzen­tra­ti­­ons­­zo­­nen für die Winde­ner­­gie im Teil-FNP die ausge­­grenz­ten Flächen zu Ausschluss­flä­chen werden. Andern­falls wäre die Planung dem Vorwurf der "Verhin­­de­rungs­­­pla­­nung" ausgesetzt.
Zur Versi­che­rungs­­pro­ble­­ma­tik wurde ausgeführt, dass die Bewertung voraus­­sicht­­lich erhebliche Auswir­­kun­­gen auf die Umwelt­­schutz­gü­ter, wie dem Wasser, planungs­­recht­­lich in der Umwelt­prü­fung erfolgt. Ergebnisse sind im Umwelt­­be­richt aufzu­­zei­­gen, der im Entwurf des Teil-FNP mit erarbeitet und vorgelegt wird und steht somit als Grundlage für weitere Überle­­gun­­gen im Rahmen der Abwägung zur Verfügung.
Bei einer konkreten Stand­or­t­­pla­­nung vom WEA im Rahmen eines Geneh­­mi­­gungs­­­ver­­fah­rens sind zur Vermin­­de­rung von Umwelt­aus­wir­­kun­­gen ggf. Maßnahmen zur Regen­rück­hal­tung wie Sicker­mul­­den und -becken vorzusehen.
Trotz dieser Erkennt­­nisse können derzeit noch nicht das endgültige "Aus" der Standorte C 5 und C 6 besiegelt werden, so der Planer abschlie­ßend. Es seien weitere Unter­­su­chun­­gen notwendig.
Ähnlich lautete ein Wortbei­­trag aus der Mitte des Ortschafts­ra­tes, wonach der Planungs­­pro­­zess bis zur bitteren Neige weiter untersucht werden müsse, um dauerhaft klare Verhält­nisse zu schaffen.
Dem entgegen wurde in weiteren Stellung­­nah­­men aus den ortschafts­rät­li­chen Fraktionen deutlich, dass es nach den vorge­tra­­ge­­nen Prüfungs­­er­­ge­b­­nis­­sen eindeu­ti­ge Ausschluss­­kri­te­rien gibt, die den Bau von Windkraft­an­la­­gen auf Wetter­s­­ba­cher Gemarkung als ungeeignet erscheinen lassen.

TOP 6 - Hochwasser durch Starkregen
Bericht­er­­stat­tung über Erkennt­­nisse nach dem Starkregen (Anfrage der CDU-FW-Fraktion)
 
Bedingt durch die starken Regener­eig­­nisse im Mai und Juni diesen Jahres stellen sich für die CDU/FW-Ortschafts­rats­frak­tion folgende Fragen:
1. Wie haben sich die verschie­­de­­nen Hochwas­­ser­­schutzein­rich­tun­­gen in unseren beiden Stadt­­tei­len anlässlich der zurück­lie­­gen­­den Starkre­­gen­fälle bewährt?
2. Gibt es Veran­las­­sung, an unserem Hochwas­­ser­­schutz­­kon­­zept nachzu­­bes­­sern?
3. Besteht die Möglich­keit im Interesse der Bevöl­ke­rung, die unterhalb von Karlsruhe unter Hochwasser kleinerer Bäche oder des Rheins zu leiden hat, unsere Rückhal­te­­be­­cken erst dann zu entleeren, wenn die Gefahr von Überschwem­­mun­­gen gebannt ist?
Antworten:
zu 1. Hochwas­­ser­­schutzein­rich­tun­­gen
Alle HRB- und RRB`s (Am Michels­­berg, Ob den Gärten, Hatzenwies und Im Winterrot) haben ihre Funktion grund­sätz­lich erbracht.
- Am Michels­­berg gibt es Erkennt­­nisse, dass an den Einlauf­schäch­ten kleinere Verbes­­se­run­­gen vorge­nom­­men werden müssen um die Zuläufe und somit das Zuleiten in das Becken zu gewähr­leis­ten, wie z. B. Verbrei­te­rung des Zulaufes im Pfeiler­weg
- Ob den Gärten müssen kleinere Maßahmen getroffen werden um das direkte Zuleiten des Oberflä­chen­was­­sers in das Becken zu erhöhen.
- HRB Hatzenwies hat Funktion erfüllt
- Im Winterrot gibt es keine verbes­­se­rungs­wür­di­gen Schwach­­punkte. Aufgrund der brach­­lie­­gen­­den Flächen im Gewer­­be­­ge­­biet kam es zu unwesent­­li­chen Ablei­tun­­gen in das Becken.
Der Wetterbach hat sein Aufnah­­me­­ver­mö­gen/Fas­­sungs­­­ver­mö­gen bestätigt.
zu 2. Hochwas­­ser­­schutz­­kon­­zept
Das Gesam­t­­kon­­zept der Schutzein­rich­tun­­gen ist im Grund­sätz­li­chen nicht verbes­­se­rungs­wür­dig.
zu 3. Entleerung Rücke­hal­te­­be­­cken
Alle RRB`s haben eine festge­legte "Minimal-Drosselung" zur Ableitung des Rückstau­­was­­sers! Eine generelle zeitver­zö­gerte Entleerung ist nicht möglich.
Allgemein:
Kleinere Schwach­s­tel­len, die aber keinen schwer­wie­­gen­­den Einfluss auf das Gesam­t­­kon­­zept haben, werden in den kommenden Wochen in Zusam­­men­ar­­beit mit dem Tiefbauamt ausge­ar­­bei­tet.
Die Ergebnisse dieser Ausar­­bei­tun­­gen sollen bei entspre­chen­­der Finanz­­mit­tel­frei­­­gabe sukzes­si­ve umgesetzt werden.
Verbes­­se­rungs­wür­dig wäre:
- ob bei vorher­­seh­­ba­ren außer­or­dent­­li­chen Wetter­la­­gen eine stadtweit geregelte Rufbe­reit­­schaft ausgerufen wird, die sich vom Prinzip mit seinem Ablauf an das Winter­­dienst­­kon­­zept der Stadt Karlsruhe anlehnt.
Die Aktivie­rung einer RB hat sich am 31.05. - 02.06. mehr als nur gelohnt, es war gerecht­­fer­tigt und hat sich als notwendig bewahr­hei­tet.
- die Art, der Umfang und die Unter­hal­tung- und Pflege­ar­­bei­ten sämtlicher baulicher Einrich­tun­­gen, um das einwan­d­freie funktio­­nie­ren zu gewähr­leis­ten.
Weitere Tagesordnungspunkte wurden nichtöffentlich beraten.

Die zugehörigen Ratsdokumente (Sitzungsvorlagen und Sitzungsprotokolle) können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de