Rathaus Grünwettersbach  Beratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates in der Sitzung vom 14.04.2015

TOP 1 - Hochwas­­ser­­schutz­maß­nah­men in Wetter­s­­bach
TOP 2 - Talstraße Palmbach, hier: Umgestal­tung der Ortsdurch­­fahrt
TOP 3 - Erneu­er­­bare Energien, hier: Denkbare Strategie für Wetter­s­­bach
TOP 4 - Mietsi­tua­tion DLRG Wetter­s­­bach, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion

 


TOP 1 - Hochwas­­ser­­schutz­maß­nah­men in Wetter­s­­bach

Über bereits getroffene aber auch einge­lei­tete Maßnahmen im Hochwas­­ser­­schutz der öffent­­li­chen Hand und über die notwendige private Vorsorge referierte der Wasser­­wir­t­­schaft­­ler des Tiefbau­am­tes Herr Albrecht Dörr.
Ungewöhn­lich sei es in der Bergregion über Hochwas­­ser­­schutz zu infor­­mie­ren. Auch werden gerade in den trockenen Jahres­­­zei­ten die Schutz­an­la­­gen als überflüs­sig und überdi­­men­­sio­­niert angesehen. Doch anhand der Bilder, die dem Wasser­­wir­t­­schaft­­ler teilweise von der Ortsver­­wal­tung aber auch von Bürgern aus Wetter­s­­bach zur Verfügung gestellt wurden, konnte anschau­­lich darge­­stellt werden, welche Folgen in der Vergan­­gen­heit durch Starkregen aufge­tre­ten sind.
Bei anhal­ten­­den Regen­fäl­len kommt es durch den Lösboden zum Oberflä­chenab­fluss aus der Wald- und Felderflur in Talrich­tung, entspre­chend in die Straßen­züge und tiefer liegende Hausein­gänge und Keller­räume. Vorsorge besteht hier bereits durch die Ermittlung der Haupt­fließ­wege aus den Hängen in einer digitalen Oberflä­chenana­­lyse mittels Laser­s­­can­­ner-Daten und dem Auffangen der Wasser­flüsse in Regen­rück­hal­te­­be­­cken. Als ergänzende Maßnahmen zur Sedimen­ta­tion und Lenkung des Oberflä­chenab­flus­­ses wurden Notwas­­ser­mul­­den hinter Bords­tei­­nen errichtet bzw. verbrei­tert, bestehende Klein­ge­röll­fänge nach dem Karlsruher Modell umgebaut und neue Geröll­fänge eingebaut.Wie die leistungs­fä­hi­gen Klein­ge­röll­fänge sind sogenann­te Doppel­s­teu­er­an­la­­gen für Regen­rück­hal­te­­be­­cken eine Karlsruher Entwick­­lung mit deutlicher Verbes­­se­rung der Wirkungs­­­weise.
Die Anfor­­de­run­­gen an eine moderne Straßen­ge­stal­tung mit Barrie­re­frei­­heit, Verkehrs­­­be­ru­hi­­gung und Aufent­halts­qua­­li­tät schränken die Wirkungen der Straße mit Hochbord­s­tei­­nen in der Funktion als Speicher­raum, Flutmulde und Notwas­­ser­­weg ein. Aber auch die moderne Archi­tek­tur macht neben den öffent­­li­chen Maßnahmen eine private Vorsorge unabding­­bar.
Die private Vorsorge erstreckt sich hierbei nicht allein auf die Beachtung der Rückstau­e­­bene für tiefer­­lie­­gen­de Geschosse. Auch in der Planung und Bauweise von Eingängen und Einrich­tun­­gen unterhalb der Straße­ne­bene ist eine Analyse des Wasser­stro­­mes sowie objek­t­­be­­zo­­ge­ne Überflu­tungs­­vor­­­sorge notwendig. Das Tiefbauamt versteht sich hierfür nicht nur als Beratungs­­­dienst­leis­ter sondern informiert offensiv über Broschüren wie "Die private Grund­stück­sent­wäs­se­rung", "Schutz vor Keller­über­flu­tun­­gen" und weiteren Schriften (erhält­lich unter anderem im Internet unter www.karlsruhe.de)
Für den ausführ­li­chen und umfas­­sen­­den Vortrag und die anschau­­li­chen Infor­­ma­tio­­nen bedankten sich die Ortschafts­rats­frak­tio­­nen. Die Frage­s­tel­­lung aus dem Rat bezog sich auf die Sicherung von Anlagen gegenüber spielenden Kindern, der Begegnung der Boden­ero­­sion durch Abschwem­­men der Oberfläche auf den Feldern und in den Waldge­­bie­ten und der ergän­zen­den Beratung von Bauherren.

TOP 2- Talstraße Palmbach
hier: Umgestal­tung der Ortsdurch­­fahrt

Die Planungs­über­le­­gun­­gen zur Neuge­­stal­tung der Talstraße einschließ­lich der Neben­straße im Rahmen der 2. Lupe aus der Rahmen­­pla­­nung der Höhen­stadt­­­teile sollen dem Quartier einen neuen Charakter mit Mittel­­punk­t­­funk­tion geben.
Unter diesem von Ortsvor­­s­te­her Rainer Frank skizzier­ten Hinter­­grund wurde anhand eines Luftbildes der Unter­­su­chungs­­rah­­men, im wesent­­li­chen der histo­ri­­sche Kern von Palmbach, vom Stadt­­­pla­­nungs­­amt vorge­­stellt. Betrachtet aus der Sicht der Verkehrs­­­pla­­nung stellt die Referentin Frau Andrea Kiesel zunächst die Schaffung barrie­re­freier Bushal­te­s­tel­len vor. Für die Halte­­stelle "Im Kloth" besteht bereits eine abgestimmte Planung. Die Planung für die Halte­­stel­le "Kirche" sieht eine Optimie­rung des Abstandes vor. In der favor­i­­sier­ten Variante soll, durch die proble­­ma­ti­­schen Sicht­ver­hält­nisse, der vorhan­de­ne gesicherte Überweg ergänzt werden mit einem Bus-Überhol­­schutz.
Beim Verkehrs­­­kon­­zept für die Anlie­­ger­fahr­­bahn sind für die Anordnung von Parkplät­zen die vielen privaten Zufahrten zu berück­sich­ti­­gen. Parkflä­chen entstehen dort, wo der Grünstrei­fen keine Aufent­halts­­funk­tion hat. Bei Aufgabe der Bushal­te­­bucht "Kirche" sind zusätz­li­che Parkflä­chen möglich. Wichtig ist, dass der Fahrr­a­d­­ver­­kehr weg von der Durch­­­gangs­­straße in die Anlie­­ger­fahr­­bahn gelegt wird. Eine entge­­gen­­ge­­setz­te Einbahn­re­­ge­­lung bietet zusätz­li­chen Komfort für Radfahrer und Fußgänger. Die 3 vorge­­stell­ten Varianten sind jedoch aus Sicht der Verwaltung gleich­ran­­gig.
Das Gestal­tungs­­­kon­­zept sieht eine Trennung von der Durch­­­gangs­fahr­­bahn, durch Pflas­ter­­stein­flä­chen in der Anlie­­ger­fahr­­bahn und der Henri-Arnaud-Straße, vor. Die Verlegeart und Farbge­­­stal­tung wird zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt. Vorgesehen ist auch die Vorstel­­lung der Planung im Rahmen des Betei­­li­­gungs­­­ver­­fah­rens in der Bürge­rin­­for­­ma­tion im Juli diesen Jahres.
Für den Walden­­ser­­platz ist die Gestal­tungs­­­pla­­nung auf den Weg gebracht, die Stelen­­stan­d­orte des Walden­­ser­pfa­­des sind festgelegt, beginnend beim Regen­rück­hal­te­­be­­cken. Letzter Standort im Grünzug Richtung Grünwet­ter­s­­bach. Die Inhalte werden derzeit vom Stadt­­ar­chiv im Benehmen mit dem Ortschafts­rat erarbeitet. Soweit die Stelen nicht auf bereits befes­tig­tem Untergrund aufge­­stellt werden, wird ein Halbkreis aus Naturstein-Klein­pflas­ter als Stand­flä­che gefertigt.
Auf Nachfrage aus dem Ortschafts­rat erläutert Ortsvor­­s­te­her Rainer Frank das weitere Prozedere. Bis zur Bürge­rin­­for­­ma­tion werden alle Planungen in einer visua­­li­­sier­ten Form vorliegen. Auch wenn aus Lärmschutz­grün­den notwendig, so kann die Decke­­ner­­neu­e­rung der Ortsdurch­­fahrt nur in einem 2. Bauab­schnitt erfolgen. Hier sind Planung und Zeitfens­ter mit dem Regie­rungs­prä­si­dium auf die weiteren Baustel­len um Karlsruhe, die Einfluss auf die Landstraße in ihrer Umlei­tungs­­­funk­tion haben, zu berück­sich­ti­­gen.

TOP 3- Erneu­er­­bare Energien
hier: Denkbare Strategie für Wetter­s­­bach

Das durch den Gemein­­de­rat bereits 2009 beschlos­­se­ne Klima­­schutz­­kon­­zept soll eine syste­­ma­ti­­sche Heran­­ge­hens­­weise und Verknüp­fung der Maßnahmen zum Klima­­schutz gewähr­leis­ten. Die unter diesem Hinter­­grund aus der Bürger­schaft an die Ortsver­­wal­tung heran­­ge­tra­­gene Anregung wurde aufge­­grif­­fen, um eine Strategie für Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach zu entwickeln.
Quartier­s­­kon­­zepte bilden hier die Möglich­keit auch unter Einbe­­zie­hung des Projektes "geplantes Sanie­rungs­­­ge­­biet Grünwet­ter­s­­bach" einer strate­­gi­­schen Entschei­­dungs­­­grun­d­lage.
Die Karlsruher Energie- und Klima­­schutz­a­gen­tur (KEK), die bereits für Alt-Rintheim ein Klima­­schutz-Quartier­s­­kon­­zept entwickelt hat, stellte in der Sitzung eine denkbare Strategie für Wetter­s­­bach vor.
Quartier­s­­kon­­zepte beziehen Solar­­ka­tas­ter, Raum- und Prozes­s­e­ner­­gie ein, bündeln die verschie­­de­­nen energe­ti­­schen Anfor­­de­run­­gen und ermög­li­chen die Darstel­­lung in einer klein­­glie­d­ri­­gen Einheit, die nicht immer einen ganzen Stadtteil umfassen muss.
Die Erarbei­tung des Konzeptes erfolgt in verschie­­de­­nen Schritten von der Bestands­ana­­lyse unter Betei­­li­­gung der Bürger bis hin zur Definition von Zielen und Maßnahmen. Inhaltlich beschreibt das Konzept den Energie­­be­darf und die Energie­trä­ger, die Einspa­rungs­­­po­ten­tiale und den Maßnah­men­­ka­ta­log in unter­­schie­d­­li­chen Abstu­­fun­­gen und Priori­tä­ten.
Der zeitliche Ablauf unter Berück­sich­ti­­gung der Förderung über die KFW ist auf ein Jahr begrenzt und findet in verschie­­de­­nen Phasen von der Planung, der Bestands­auf­­nahme und den Beratungen, bis hin zur Konzep­ter­s­tel­­lung statt.
Als wichtig angesehen ist auch die Umset­­zungs­­­be­glei­tung durch einen Sanie­rungs­­­ma­na­­ger, förder­fä­hig über die KFW für die Dauer von 3 Jahren.
Vorteile für Wetter­s­­bach ergeben sich durch die Erarbei­tung einer zukunfts­fä­hi­gen Struktur im Bereich der erneu­er­­ba­ren Energien aber auch durch andere Energie­trä­ger wie die Nahwärme. Die Einbindung in das städtische Klima­­schutz­­kon­­zept ist ebenfalls berück­sich­tigt, wie die Betei­­li­­gung der Bürger, Vereine und weiteren Inter­es­­sen­­grup­­pen. Syner­­gie­e­f­­fek­te werden innerhalb des Quartiers geschaffen, aber auch in Verbindung mit dem geplanten Sanie­rungs­­­ge­­biet. Die umfassende Analyse der Ist-Situation ist für die Gebäu­de­ei­gen­tü­mer ebenso von Interesse wie die Einspa­rungs­­­po­ten­tiale.
In den anschlie­ßen­den Beiträgen und Frage­s­tel­­lun­­gen wurde deutlich, dass ein Quartier­s­­kon­­zept flächen­mä­ßig sich über das geplante Sanie­rungs­­­ge­­biet hinaus erstrecken sollte, die Bestands­auf­­nah­­men aus dem Sanie­rungs­­­ge­­biet aber in die Konzeption einflie­ßen können. Die Möglich­keit der Vernetzung beispiels­­wei­se durch Bildung von Wärme­li­nien in Straßen­zü­gen oder dem Wärme­ver­bund von Gebäuden bietet wirtschaft­­lich und technisch gegenüber indivi­­du­el­len Lösungen deutliche Vorteile. Für die Umsetzung ist ein Sanie­rungs­­­ma­na­­ger unabding­­bar.
 
TOP 4 - Mietsi­tua­tion DLRG Wetter­s­­bach,
Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion

In der Begründung des Antrages wurde auf eine Email des Vereins­vor­­­sit­­zen­­den der DLRG an alle Fraktio­nen hinge­wie­­sen. Da selten sicher ist, welche Verbrei­tungs­­­wege elektro­­ni­­sche Nachrich­ten erlangen und welche öffent­li­che Diskussion daraus entsteht, wurde die öffent­li­che Behandlung beantragt. Angestrebt wird dabei, dass mit der DLRG ein neues Mietver­hält­nis begründet wird und evtl. Ungleich­­be­han­d­­lun­­gen aufgeklärt werden.
Ortsvor­­s­te­her Rainer Frank wies darauf hin, dass die Mail an die Frakti­­ons­vor­­­sit­­zen­­den der Ortsver­­wal­tung nicht vorliegt, insofern nur zum Inhalt des Antrags Stellung genommen werden kann.
Die Schaffung oder Vorhaltung von Lager­räu­men für Vereine ist keine kommunale Aufgabe. Dennoch unter­stützt die Ortsver­­wal­tung bei vorhan­­de­­nen Kapazi­tä­ten die Vereine, die einen Bedarf haben. So auch die DLRG Wetter­s­­bach. Nach der Schließung des Hallen­­ba­­des Wetter­s­­bach 2009 wurde großzügig hinsicht­­lich der weiteren Nutzung der Lagerräume verfahren, mit der eindeu­ti­­gen Aussage, dass die Nutzung nur vorüber­ge­hend ist und sich der Verein bis zur Verwertung des Gebäudes nach einer dauer­haf­ten Lösung umsehen muss. Nach der Umnutzung des Hallen­­ba­­des zu einer Sporthalle standen die Räumlich­kei­ten im Schul­ge­bäude Zur Dorfwies zur Verfügung. Da die DLRG weiterhin über keine eigenen Lagerräume verfügte, wurde 2013 erneut ein, bis zur Entschei­­dung über das Gebäude, vorüber­ge­hen­­der Vertrag geschlos­­sen. Um die DLRG bei Anmietung dauer­haf­ter Lager­­ka­pa­­zi­tä­ten zeitlich nicht über Gebühr vertrag­­lich zu binden, war hier (neben einer automa­ti­­schen Vertrags­auf­lö­sung bei Umnutzung) eine 14-tägige Kündi­gungs­­­frist vereinbart. In Konsequenz der Entschei­­dung zum Umbau des Schul­ge­bäu­des in eine Kinder­ta­­ge­s­stätte mussten alle Vertrags­­ver­hält­nis­se gekündigt werden. Im Falle der DLRG mit einer Zeitspan­ne von ca. 3 Monaten.
Wie aus diesem Ablauf ersicht­­lich ist eine Ungleich­­be­han­d­­lung in keiner Weise gegeben. Auch von einer kurzfris­ti­­gen Kündigung kann keine Rede sein. Vereine mit ähnlicher Problem­s­tel­­lung haben auf gepach­te­ten Flächen eigen­­fi­nan­­zierte Garagen errichtet.
Die Vermietung von Räumen erfolgt auf Grundlage der gesamt­städ­tisch geltenden Benut­­zungs­­ord­­nung, in der auch die Mietsätze festgelegt sind. Diese Richtlinie ist für alle Vereine bindend. Auch hier ist somit keinerlei Ungleich­­be­han­d­­lung gegeben.
Zwischen­­zeit­­lich wurde in einer einge­hen­­den Gebäu­de­kri­tik eine Lösung für die DLRG gefunden.


Weitere Informationen

Ratsdokumente Hier können zur jeweiligen Sitzung die Ratsdo­­ku­­men­te auf der Homepage der Stadt Karlsruhe eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de