Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2011 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1 Sanierung Vierordt­­straße im Stadtteil Palmbach, Ablauf­­pla­­nung

TOP 2 Verschmut­­zung durch Unrat im Bereich Rudolf-Link-Straße, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 3 Ampel­re­­ge­­lung in den Ortsteilen Palmbach und Grünwet­ter­s­­bach, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 4 Straßensa­nie­rung Bereich Donau­­lan­d­­straße, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 5 Umgestal­tung Linden­­platz in Grünwet­ter­s­­bach, Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 6 Böschung Bereich Egerlan­d­­stra­ße 23-25, Anfrage der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

 

TOP 1 Sanierung Vierordt­­straße im Stadtteil Palmbach, Ablauf­­pla­­nung

Für die dringend notwen­­di­­gen Sanie­rungs­­ar­­bei­ten in der Vierordt­­straße im Stadtteil Palmbach ist die Ausschrei­­bung zwischen­­zeit­­lich erfolgt. Die Ausfüh­rungs­­ar­­bei­ten sind im Zeitraum zwischen dem 04.07.2011 und 05.08.2011 geplant und werden mit einem Kosten­rah­­men von ca. 166.000,00 € veran­­schlagt. Der Ortschafts­rat, dem die Detail­­pla­­nung vorge­­stellt wurde, hat sich einstimmig für die Erneuerung der Vierordt­­straße ausge­spro­chen.

TOP 2 Verschmut­­zung durch Unrat im Bereich Rudolf-Link-Straße,
Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
Wetter­s­­bach

Gegenstand des Antrages ist eine erhebliche Verschmut­­zung rund um die Rudolf-Link-Straße im Gewer­­be­­ge­­biet "Im Winterrot". Eine Ursache wird vor allem in der Nutzung der Erschlie­ßungs­straße als Parkfläche für den Schwer­last­­ver­­kehr unmit­tel­­bar in Autobahn­nä­he gesehen. Eine Verbes­­se­rung der Situation ist dringend anzustre­­ben. Seitens der Verwaltung wurden mehrere Möglich­kei­ten erörtert und geprüft, wobei es leider kein Patent­re­­zept gibt. So ist ein Parkverbot für Lkw, auch zeitlich begrenzt auf Nacht­­stun­­den aus recht­­li­chen Gründen ausge­schlos­­sen. Eine maschi­­nelle Reinigung durch das Amt für Abfall­­wir­t­­schaft ist wenig Erfolg verspre­chend, da die Verun­rei­­ni­­gun­­gen häufig nur manuell zu entfernen sind. Die Ortsver­­wal­tung sagt jedoch zu, mit den Mitar­­bei­tern des örtlichen Bauhofes für eine Verbes­­se­rung der Situation zu sorgen.

TOP 3 Ampel­re­­ge­­lung in den Ortsteilen Palmbach und Grünwet­ter­s­­bach,
Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

Von der antrag­s­tel­len­­den Fraktion wird eine Erläu­te­rung der Ampelum­s­tel­­lung im Bereich der L623 gefordert. Ebenfall soll die neue Regelung rückgängig gemacht werden. Begründet wird der Antrag mit der Unsicher­heit im Verkehrs­­­ver­­hal­ten vor allem bei Kindern und älteren Mitbürgern. In der Diskussion im Ortschafts­rat wurde nach dem fehlenden Sicher­heits­­a­­spekt insbe­­son­­dere auch die mangelnde Infor­­ma­ti­­ons­­po­­li­tik des zustän­di­gen Fachamtes kritisiert. Diese neuen so genannten dunkel/­­dun­kel Anlagen wurden nach Aussage der Verwal­tung vom Ordnungs- und Bürgeramt in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und der Polizei an verschie­­de­­nen Stellen im Stadt­­­ge­­biet instal­­liert. Die Funkti­­ons­­weise wird deshalb nochmals detail­­liert erläutert.
Die "neue"­Dun­kel/­­Dun­kel-Fußgän­ger­licht­­si­­gnal­an­lage
Warum sind die Fußgän­ger­si­­gna­le immer dunkel?
Im Gegensatz zu den Signal­an­la­­gen an Fußgän­ger­fur­ten, bei denen im Regelfall das Fußgän­ger­si­gnal in Grund­s­tel­­lung auf Rot steht, wird bei Dunkel/­­Dun­kel-Anlagen im Grund­­zu­­stand weder für den Kfz-Verkehr, noch für den Fußgän­ger­ver­­kehr ein Signal gezeigt. Alle Signale sind dunkel, weshalb die Fachspra­che diese Signa­­li­­sie­rungs­­va­ri­ante als "Dunkel/­­Dun­kel-Anlage" kennt. Das Ziel dieser Steue­rungs­­va­ri­ante ist die Vermeidung von Ordnungs­­­wi­d­­rig­kei­ten (§49 StVO Abs.3 Nr.2) durch die Querung der Straße bei rotem Fußgän­ger­si­gnal. In der Folge soll dadurch die Eigen­­ver­­ant­wor­t­­lich­keit der Verkehrs­­­teil­­neh­­mer erhöht werden und gleich­­zei­tig die Akzeptanz der Signal­an­lage steigen. Ein gewünsch­ter Neben­e­f­­fekt ist die Reduzie­rung der sogenann­ten Fehlan­­for­­de­run­­gen durch Fußgänger, die den Anfor­­de­rungs­­tas­ter betätigen, dann aber das Grün nicht abwarten und bei Rot queren.
Wie verhält man sich an Dunkel/­­Dun­kel-Anlagen?
Die Funkti­­ons­­weise der Dunkel/­­Dun­kel-Anlagen ist vergleich­­bar mit den herkömm­li­chen Dunkel/Rot-Anlagen. Jedoch ist die Anfor­­de­rung an der Licht­­si­­gnal­an­la­ge nur nötig, wenn sich die Fußgänger unsicher fühlen. Die Fußgänger drücken auf den Anfor­­de­rungs­­tas­ter und erhalten nach Ablauf der Gelbzeit des Kfz-Verkehrs das grüne Signal. Die Wartezeit beträgt im Regelfall etwa sieben Sekunden. Die Grünphase des Fußgän­ger­si­­gnals bemisst sich nach der Querungs­länge, beträgt stadtweit jedoch mindestens sieben Sekunden. Anschlie­ßend wechselt dasFuß­gän­ger­si­gnal auf Rot, um den Fußgängern die Räumzeit anzuzeigen. Sie bemisst sich ebenfalls nach der Querungs­länge der Straße und einer Räumge­schwin­­dig­keit, die stadtweit mit 1,2m/s festgelegt ist.
Woran erkennt man nun, ob die Fußgän­ger­si­­gnal­an­lage überhaupt funktio­­niert?
Dunkel/­­Dun­kel-Anlagen sind immer in Betrieb. Als Hinweis ist - sofern die Dunkel/­­Dun­kel-Anlage nicht in eine Kreuzungs­­an­lage integriert ist - ein Hinweis­­schild mit dem Schriftzug "bei Bedarf Grün anfordern" unter den Fußgän­ger­si­­gnal­­ge­­bern montiert (siehe Bild). Nach Drücken des Anfor­­de­rungs­­tas­ters leuchten die Lämpchen imTaster auf. Nur wenn dies nicht passiert, ist von einem Defekt der Signal­an­lage auszugehen. Dann ist möglichst umgehend das Tiefbauamt Karlsruhe zu verstän­di­gen (e-Mail: verkehrs­­tech­­ni­Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: 0721/133-6628).
Vom Gremium wird trotzdem weiter­­ge­hen­­der Handlungs­­­be­darf gesehen. Die Wartezeit nach der Anfor­­de­rung des Signals von in der Regel sieben Sekunden sei zu lang. Dies führe vor allem bei Klein­kin­­dern zu einer absoluten Verun­­si­che­rung. Die Ampel­an­la­­gen müssen deshalb neu program­­miert werden, so dass nach Drücken des Anfor­­de­rungs­­tas­ters nicht nur das Lämpchen im Taster aufleuch­tet, sondern sofort auch Rotsignal in der Ampel­an­lage selbst erleuchtet, so die einstim­­mi­ge Forderung im Ortschafts­rat

TOP 4 Straßensa­nie­rung Bereich Donau­­lan­d­­straße,
Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach
 
Im Antrag wird eine umfassende Infor­­ma­tion der Anwohner in der Donau­­lan­d­­straße über den Termi­na­b­lauf der dortigen Sanie­rungs­­ar­­bei­ten gefordert. Nachdem die Bauar­­bei­ten Ende April hätten beginnen sollen sind nun entspre­chende Vorab­in­­for­­ma­tio­­nen notwendig, damit auch private Planungen und Dispo­­si­tio­­nen vorge­nom­­men werden können, heißt es in der Begründung.
Nach den massiven Schwie­­rig­kei­ten mit dem Leitungs­­­be­­stand in der Egerlan­d­­straße, wurde gemeinsam mit den Leitungs­trä­gern beschlos­­sen, die Leitungen in der Donau­­lan­d­­straße in Teilbe­rei­chen vor Beginn der Straßen­bau­ar­­bei­ten zu verlegen, so die Antwort der Verwaltung. Außerdem gab es rechtliche Unklar­hei­ten bezüglich einiger angren­­zen­­der Stütz­mau­ern in Privat­­be­­sitz. Durch diese Umstände war es nicht möglich, den für Ende April vorge­­se­he­­nen Baubeginn einzu­hal­ten. Nach aktueller Zeitpla­­nung beginnen die Bauar­­bei­ten voraus­­sicht­­lich am 11.07.11 und werden bis Ende November diesen Jahres fertig gestellt. Diese Infor­­ma­tion wird allen Anliegern nach Auftrags­­ver­­­ga­be (ca. 2-3 Wochen vor Baubeginn) per Postein­wurf bekannt gegeben.

TOP 5 Umgestal­tung Linden­­platz in Grünwet­ter­s­­bach,
Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach
 
Mit der Umgestal­tung und möglichen weiteren Nutzungen beschäf­tigt sich der Antrag. Da er seine eigent­­li­che Platz­­funk­tion zum Verweilen und als Treffpunkt für Bürge­rin­nen und Bürger nicht erfüllt und vielmehr nur als beengter Parkplatz für Pkws genutzt wird, sieht der Vorschlag die Entfernung der Sandstein-Poller vor sowie die Schaffung von Quer-Parkplät­zen unter Beibe­hal­tung der Sitzmög­lich­kei­ten im vorderen und hintern Platz­­be­reich. Gleich­­zei­tig soll die Möglich­keit geprüft werden, die Platz­flä­chen an bestimm­ten Wochen­ta­­gen mit Markt­stän­den zu bestücken. In der Diskussion kam der Ortschafts­rat zum Ergebnis, dass eine Umgestal­tung des Linden­­plat­­zes wünschens­wert ist und hat die Verwaltung beauftragt, die Parkfläche neu zu überplanen. Für eine Markt­be­stückung sieht das Fachamt aufgrund der Lage wenig Chancen. Deshalb wird man sich über eine alter­na­tive Nutzung entspre­chend der vorge­leg­ten Planungs­­va­ri­an­ten weiter­­ge­hen­de Gedanken machen.

TOP 6 Böschung Bereich Egerlan­d­­stra­ße 23-25,
Anfrage der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach
 
Die SPD-Fraktion hat an die Ortsver­­wal­tung folgende Fragen:
Warum wurde im Rahmen der Straßensa­nie­rungs­maß­nah­men der Egerlan­d­­straße die Böschung in Höhe der oben genannten Anwesen nicht abgestütz­t?
Sieht die Verwaltung nicht die Gefahr, dass bei Starkre­gen es zu Boden­ero­­sio­­nen und damit zu Abschwem­­mun­­gen der Böschung kommen kann?
Stellen die offen gelegten Hydranten, falls das Gelände abgeschwemmt wird, nicht eine zusätz­li­che Gefah­ren­quel­le dar bzw. können durch die Offen­le­­gung selbst beschä­digt werden?
Ist die Verwaltung mit der SPD-Fraktion nicht auch der Auffassung, dass nach den Sanie­rungs­­ar­­bei­ten, die im Übrigen der Ortsver­schö­ne­rung dienen, dieser genannte Straßen­ab­schnitt sehr vom sonstigen Straßen­bild absticht?
Die Verwaltung beant­wor­tete die Fragen wie folgt:
Die Böschung ist seit über 50 Jahren Bestan­d­­teil des Straßen­bil­des der Egerlan­d­­straße. Die Böschung ist bewachsen, Abschwem­­mun­­gen sind weder zu befürchten noch bisher bekannt geworden. Ein Abfangen der Böschung ist daher nicht erfor­­der­­lich.
Sollte dennoch eine Abfangung der Böschung durch Winkel­­mau­er­­schei­­ben o.ä. am Böschungs­fuß erwünscht sein, müssten die Versor­­gungs­­lei­tun­­gen überbaut werden. Die Schieber wären dann nicht mehr zugänglich. Eine Abfangung der Böschung an der Grund­stücks­grenze führt zu sehr hohen Kosten, denen nur der, sicher nicht unstrit­tige, Vorteil der Ortsver­schö­ne­rung durch Abtragen einer Böschung und Errichten einer Stützmauer an ihrer Stelle entge­­gen­­steht.
Im Verlauf der Egerland- und der Donau­­lan­d­­straße gibt es mehrere Abschnitte, in denen das angren­­zende Grund­stück durch eine Böschung von der Straße getrennt ist. Das Abfangen des oberlie­­gen­­den Grund­stücks gegen Abrut­­schung ist im Übrigen Sache des Oberlie­­gers, also des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers.

Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de